Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Beratungsleistungen
Dr. Hartmut Frenzel
Fuhlrottstr. 15
42119 Wuppertal
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Beratungsleistungen, die zwischen dem Auftragnehmer (Beratungsunternehmen) und dem Auftraggeber erbracht werden. Sie sind Bestandteil aller Verträge über Beratungsleistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Geltung der AGB des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.
II. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Beratungsleistungen gemäß der im Einzelvertrag vereinbarten Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der Beratungsleistung nach dem Stand von Wissenschaft und Praxis.
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für zusätzliche oder geänderte Leistungen eine angemessene Vergütungsanpassung zu verlangen. Änderungen der Leistungsbeschreibung werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch beide Parteien wirksam.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Auswahl erfolgt sorgfältig. Der Auftragnehmer haftet für Verschulden von Subunternehmern wie für eigenes Verschulden.
III. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Beratungsleistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere Unternehmensdaten, Prozessbeschreibungen und sonstige relevante Informationen.
Der Auftraggeber benennt einen kompetenten Ansprechpartner mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen. Dieser steht dem Auftragnehmer während der Projektlaufzeit zur Verfügung und trifft zeitnah notwendige Entscheidungen.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung von Fristen sowie zur Berechnung des entstandenen Mehraufwands. Sofern die Beratungsleistung aufgrund mangelnder Mitwirkung nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden kann, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen.
IV. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der im Einzelvertrag getroffenen Vereinbarung. Sofern keine feste Vergütung vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der vereinbarten Stunden- oder Tagessätze. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Notwendige Nebenkosten wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Materialkosten und sonstige Auslagen werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, größere Nebenkosten vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Bei Projekten mit längerer Laufzeit ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu vereinbaren.
V. Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Der Auftragnehmer bemüht sich um Einhaltung aller vereinbarten Termine und informiert den Auftraggeber unverzüglich über drohende Verzögerungen.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers führen zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfristen und begründen keine Haftungsansprüche gegen den Auftragnehmer.
Terminabsagen durch den Auftraggeber müssen mindestens drei volle Werktage vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen werden die vereinbarten Zeiten zu 100 Prozent des vereinbarten Honorars berechnet. Bei Terminabsagen, die mindestens acht volle Werktage vor dem vereinbarten Termin erfolgen, fallen 50 Prozent des für die vereinbarte Zeit kalkulierten Honorars als Stornokosten an. Bei rechtzeitiger Absage (mehr als acht volle Werktage im Voraus) entfallen die Stornokosten. Die Stornokosten dienen dem Ausgleich der durch Terminausfälle entgangenen Aufträge und des organisatorischen Aufwands. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
VI. Gewährleistung und Mängelbeseitigung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Beratungsleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt nach dem Stand von Wissenschaft und Praxis erbracht werden. Bei Mängeln der Beratungsleistung hat der Auftraggeber zunächst einen Anspruch auf Nachbesserung.
Der Auftraggeber hat erkannte Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung, soweit gesetzlich keine längeren Fristen zwingend vorgeschrieben sind.
Der Auftragnehmer erhält angemessene Gelegenheit zur Nachbesserung. Erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nachbesserung oder nach endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
VII. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern des Auftragnehmers.
Die Haftung des Auftragnehmers für Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – begrenzt auf das Dreifache der Auftragssumme, mindestens jedoch auf 50.000 Euro. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden.
VIII. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Analysen, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke.
Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Eine Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber und das durchgeführte Projekt in anonymisierter Form als Referenz zu benennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
IX. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Beratungstätigkeit erlangten Informationen über den Auftraggeber, dessen Geschäftsbeziehungen und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers enthalten.
Der Auftragnehmer verpflichtet alle mit der Durchführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter und Subunternehmer zur Einhaltung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes.
X. Treuepflicht und Interessenkonflikte
Der Auftragnehmer erbringt seine Beratungsleistungen unabhängig und ausschließlich im Interesse des Auftraggebers. Er wird keine Tätigkeiten ausüben, die mit den Interessen des Auftraggebers kollidieren könnten.
Erkennt der Auftragnehmer einen potenziellen Interessenkonflikt, hat er diesen dem Auftraggeber unverzüglich offenzulegen. Der Auftraggeber kann daraufhin entscheiden, ob der Auftragnehmer weiterhin tätig werden soll.
Während der Vertragslaufzeit darf der Auftragnehmer keine direkt konkurrierenden Projekte für Wettbewerber des Auftraggebers im gleichen Themenbereich durchführen, sofern hierdurch Interessenkonflikte entstehen würden.
XI. Höhere Gewalt
Beide Vertragsparteien sind von der Erfüllung ihrer Vertragspflichten befreit, soweit und solange die Erfüllung durch höhere Gewalt unmöglich wird. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen und vergleichbare unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse.
Die von höherer Gewalt betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Dauert der Zustand der höheren Gewalt länger als drei Monate, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.
XII. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und endet mit vollständiger Erfüllung der vereinbarten Leistungen, sofern nicht anders vereinbart. Bei Rahmenverträgen oder Dauerschuldverhältnissen gilt die im Einzelvertrag vereinbarte Laufzeit.
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber alle bis dahin erstellten Unterlagen zu übergeben.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen Vertragsverletzungen, wiederholten Zahlungsverzögerungen, Insolvenz einer Vertragspartei oder Verletzung der Vertraulichkeitspflichten.
Bei Beendigung des Vertrages sind beide Parteien verpflichtet, alle erhaltenen Unterlagen, Daten und sonstigen Informationen der anderen Partei unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten. Die Vertraulichkeitspflichten bestehen fort.
XIII. Aufbewahrung von Unterlagen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Vertragsunterlagen und Arbeitsergebnisse für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sachgerecht aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet oder gelöscht.
Der Auftraggeber kann die Herausgabe von Arbeitsunterlagen verlangen, soweit diese ihm zur Nachvollziehbarkeit der Beratungsleistung oder zur Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten dienen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien zurückzubehalten.
XIV. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Schriftform kann durch die Textform (E-Mail) ersetzt werden, sofern nicht gesetzlich Schriftform zwingend vorgeschrieben ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Die Parteien sind damit einverstanden, dass die Kommunikation im Rahmen der Vertragsabwicklung auch elektronisch (per E-Mail) erfolgen kann. Beide Parteien tragen die Verantwortung für die Sicherheit und Vertraulichkeit ihrer elektronischen Kommunikationsmittel.
