Sprechen wir über Compliance!
Das Gerücht hält sich hartnäckig.
Während mehrerer Gefahrgutschulungen für den Verkehrsträger Straße erzählten mir Beschäftigte in dieser Woche, dass jetzt die Verbandkästen in Kfz mit zwei Masken ausgestattet sein MÜSSEN. Die Frist sei Ende Februar abgelaufen. Sollten die beiden medizinischen Masken fehlen, würde die Polizei ein Bußgeld verhängen.
Sie berufen sich auf Zeitungsartikel und Beiträge im Fernsehen und im Internet.
Zunächst einmal gilt in Deutschland die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen vorschreibt.
Eine Nachrüstpflicht für Masken besteht aktuell nicht und ist derzeit vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Berlin, auch nicht geplant.
Insgesamt gilt: Ein Kfz-Verbandkasten ist ein wichtiges Utensil für jeden Fahrzeugführer und sollte regelmäßig überprüft werden.
Ich wünsche Ihnen allzeit eine gute und sichere Fahrt!
Übrigens, ein ähnliches Gerücht rankt sich um betriebliche Erste-Hilfe-Kästen.
Auch hier besteht keine Nachrüstpflicht mit Masken oder Umrüstung des Inhaltes auf eine DIN.
Hier gilt die ASR.
Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel
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