Häufige Brandverursacher in Büros

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Häufige Brandverursacher in Büros

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit / betrieblicher Brandschutzbeauftragter ist es mir ein wichtiges Anliegen, immer mal wieder an die Risiken zu erinnern, die durch unzureichende Inaugenscheinnahme elektrischer oder elektronischer Geräte im Büro entstehen können.

Insbesondere Gefrierfächer und gequetschte Leitungen sowie Mehrfachsteckdosen sind potenzielle Gefahrenquellen im Büro, die nicht unterschätzt werden dürfen.

Gefrierfächer

Eisbildung im Gefrierfach führt nicht nur zu erhöhtem Stromverbrauch, sondern kann auch zu Bränden führen – inzwischen Nummer 1 der Brandverursacher. Eine regelmäßige Pflege, die das Abtauen des Gefrierfachs und die Überprüfung der Hinterlüftung einschließt, kann dazu beitragen, Schäden und Sicherheitsrisiken zu vermeiden.

Unternehmer sollten zudem einplanen, dass die Geräte regelmäßig ausgetauscht werden, um das Risiko von Schäden zu minimieren.

Überdies stellen gequetschte Leitungen potenzielle Risikofaktoren dar.

Unter Zug stehende oder eingequetschte Anschlussleitungen können zu einem Kurzschluss führen, der sich dann gegebenenfalls zu einem Brand entwickelt. Daneben besteht die Gefahr für Sie, dass Sie, sobald Sie die Leitung anfassen, einen Stromschlag bekommen können. Eine regelmäßige Überprüfung der Leitungen wird dazu beitragen, dass potenzielle Risiken rechtzeitig erkannt und beseitigt werden.

An dieser Stelle soll eine weitere Brandquelle nicht vergessen werden; Mehrfachsteckdosen werden häufig überlastet, u. a. durch das hintereinander Stecken – eine Mehrfachsteckdose wird an die nächste angeschlossen. Auch hier ist der regelmäßig prüfende Blick erforderlich, um Schäden zu vermeiden.

WICHTIG: Unzulässig ist es, Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen als Ersatz für eine unzureichende ortsfeste Elektroinstallation zu verwenden. Solche Lösungen stellen eine Brandgefahr dar und sind nur temporär zulässig.

Zusammenfassend ist es wichtig, dass nicht nur spätestens alle zwei Jahre die elektrischen Betriebsmittel geprüft werden, sondern sogar zwischendurch nach elektrischen Geräten geschaut werden muss. Schärfen Sie das Bewusstsein aller, selbst tätig zu werden. Vorbeugender Brandschutz dient immer der Arbeitsplatzsicherheit.

Es gäbe noch weit mehr zu erzählen. Für heute soll es aber damit erst einmal genug sein.

Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe Ihnen aber gerne zur Verfügung.

Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

Diese Information soll Ihnen Hilfestellung bieten und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Information mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.


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Coordinated Enforcement Framework (CEF) – Datenschutzbeauftragte

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Koordinierte Prüfung zu Stellung und Aufgaben von<br />
Datenschutzbeauftragten

Koordinierte Prüfung zu Stellung und Aufgaben von Datenschutzbeauftragten

Hintergrund:

Der Europäische Datenschutzausschuss hatte bereits in seiner konstituierenden Sitzung am 25. Mai 2018 Leitlinien in Bezug auf Datenschutzbeauftragte („DSB“) verabschiedet, die gemeinsam mit mehreren aktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, u.a. vom 22. Juni 2022 und 27. Oktober 2022, grundlegende Maßstäbe für die gemeinsame Prüfaktion der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden vermitteln. Im Mittelpunkt der Prüfung stehen neben Fragen der Qualifikation und Ressourcenausstattung vor allem mögliche Beeinträchtigungen der unabhängigen und effektiven Aufgabenwahrnehmung. Insbesondere die Ausübung von Zusatzfunktionen kann dabei Interessenkonflikte begründen, wie etwa bei Compliance-Beauftragten, IT-Verantwortlichen bzw. Personalverantwortlichen. Ein besonderes Augenmerk gilt außerdem der Anforderung, dass Datenschutzbeauftragte unmittelbar der höchsten Managementebene des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters zu berichten haben. Präsident Will erläutert hierzu: „Auf Grundlage unserer Prüfbefugnisse werden wir die Handlungsbedingungen der betrieblichen Datenschutzbeauftragten gezielt in den Blick nehmen und uns sowohl Organigramme als auch Jahresberichte der Datenschutzbeauftragten vorlegen lassen. Wir werden sehr genau hinterfragen, wie Datenschutzbeauftragte, die nur über eine sog. dotted line über verschiedene Hierarchieebenen hinweg an die Unternehmensleitung herantreten können, dem Erfordernis jederzeitiger unmittelbarer Berichtsrechte genügen, um so ein klares Bild zur Situation der Datenschutzorganisation zu vermitteln und Fehlentwicklungen entgegenzutreten.“

Quelle: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht – Pressestelle

Jedes Unternehmen sollte unverzüglich eine gründliche Überprüfung der Rolle und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten durchführt und gegebenenfalls notwendige organisatorische Verbesserungen schnellstmöglich umsetzt.

Dies sollte kurzfristig geschehen – insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende behördliche Prüfung.

Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

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