Umgang mit Notebooks beim mobilen Arbeiten

Datenschutzkonferenz 2023

Sprechen wir über Compliance!

Datenschutzkonferenz

Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich.

In der vergangene Woche fand in Düsseldorf die jährliche Datenschutzkonferenz statt.

Vor mir viele Teilnehmende, die während der Konferenz fleißig ihre Mails bearbeiteten.

So auch eine Fachanwältin für IT-Recht und zertifizierte Datenschutzbeauftragte eine Reihe vor mir.

Mitlesen wäre möglich gewesen. Leider hat sie keine Blickschutzfolie benutzt.

Dann verlässt sie auch noch ihren Platz, ohne das Notebook zu sperren. Mein Nachbar, dem dieses mangelhafte Verhalten ebenfalls aufgefallen war, meinte nur süffisant: „Sollen wir das Passwort ändern?“.

Schulen Sie bitte Ihre Beschäftigten zum datenschutzkonformen Verhalten.

Für die Beantwortung von Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel


Sprechen wir über Compliance!

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Körperersatzstück und Unfallversicherung

Körperersatzstück

In dieser Woche erreichte mich im Rahmen einer Schulung zum Thema Unfallanzeige die Frage: „Eine Mitarbeitende ist auf einer Treppe gestolpert und gestürzt. Sie hatte blaue Flecken am Knie, arbeitete aber weiter. Inzwischen geht es ihr wieder gut. Sie meldete trotzdem einen Arbeitsunfall, denn ihr Mobiltelefon wurde beim Sturz beschädigt“.

Viele Menschen empfinden ihr Smartphone inzwischen als Körperersatzstück, weil sie ohne nicht mehr leben können und wollen. Aber ist es das wirklich so – im Sinne des Versicherungsrechts?

§ 8 (3) SGB VII sagt: „Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels.“

Hilfsmittel sind typischerweise Körperersatzstücke (insbesondere Arm- oder Beinprothesen, Kunstaugen) sowie orthopädische Hilfsmittel (unter anderem Stützkorsett, erhöhte Schuhe) oder andere Hilfsmittel (vorwiegend Brillen, Hörgeräte, Krankenfahrstühle).

Wenn Sie meine Antwort auf die Frage erfahren wollen, melden Sie sich bei mir.

Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

Diese Information soll Ihnen Hilfestellung bieten und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Information mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden. Alle Begriffe sind genderneutral zu verstehen.