Bestellung | Benennung | Beauftragung
Sprechen wir über Compliance!
Diese Frage bekam ich diese Woche von einem Kunden gestellt:
„Gibt es einen Unterschied zwischen Bestellung und Beauftragung?“
Die Antwort lautet: „Ja“. Häufig werden aber die Begriffe gleichbedeutend verwendet. Man benutzt die Begriffe „Bestellung“, „Benennung“ oder „Beauftragung“ gerne synonym. Das ist aber nicht richtig.
Bestellung
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Sicherheitsbeauftragte werden bestellt. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen.
Rechtsgrundlage: Betriebsärzte, § 2 ASiG, Bestellung von Betriebsärzten
Mustertext der GDA zur Bestellung
Rechtsgrundlage: Fachkräfte für Arbeitssicherheit, § 5 ASiG, Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
Mustertext der GDA zur Bestellung
Rechtsgrundlage: Sicherheitsbeauftragte, § 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, Sicherheitsbeauftragte
Mustertext der GDA zur Bestellung
GDA = Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
Benennung
Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen, bekannt als betriebliche Ersthelfer, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer.
Rechtsgrundlage: § 10 ASiG, Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
Eine Schriftformerfordernis besteht bei diesen Personen nicht, ist aber zu empfehlen.
Beauftragung
Es steht dem Arbeitgeber frei, zuverlässige und qualifizierte Personen schriftlich damit zu beauftragen, die ihm gemäß diesem Gesetz obliegenden Aufgaben eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Rechtsgrundlage: § 13 ArbSchG, Verantwortliche Personen
Hier ist die Schriftform wieder unabdingbar.
Ein Beispiel für einen Mustertext zur Übertragung von Unternehmerpflichten finden Sie hier.
Fazit
Bestellungen und Beauftragungen – hier ist das charakteristische Merkmal die zwingende Schriftform. Eine Benennung kann mündlich erfolgen; es wird aber hier sie Schriftform empfohlen.
Soviel in Kürze. Wenn Sie mehr wissen wollen, dann fragen Sie bitte.
Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel
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