Arbeitsstätten planen und gestalten | ArbStättV in der Praxis

In eigener Sache

VBG | Zertifikat - Arbeitsstätten planen und gestalten | Arbeitsstättenverorderung in der Praxis

Arbeitsstätten planen und gestalten: Arbeitsstättenverordnung in der Praxis

LEHRINHALT:

Integration des Arbeitsschutzes in die Bauplanung von der Planung bis zur Durchführung: Rechtliche Grundlagen; Baustellenverordnung; Arbeitsstättenverordnung; Verkehrswege und Fußböden; Treppen und Fluchtwege; Türen, Tore und Glas; Flächen im Büro; Ausrüstung von Räumen; Praktische Arbeit mit ausgewählten Planunterlagen; VBG-Fachwissen – Arbeitsstätten sicher planen und gestalten als praktisches Hilfsmittel bei der Planung und bei der Durchführung der Bauplanung.

Für die Teilnahme am Seminar werden im Rahmen der Quality Office-Berater Zertifizierung 12 Punkte anerkannt.

Evakuierungshelfer

Sprechen wir über Compliance!

§ 10 ArbSchG, Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen

Zu den Arbeitgeberpflichten gehört es, nicht nur Brandschutzhelfer und Ersthelfer zu benennen, sondern auch Beschäftigte, die Aufgaben der Evakuierung übernehmen – Evakuierungshelfer.

Mögliche Ausbildungsinhalte vor Benennung und bei der jährlichen Wiederholungsschulung:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Präventive Maßnahmen
  • Ziele, Organisation und Methoden der betrieblichen Evakuierung
  • Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnung, Brandschutzordnungen
  • Verhalten bei einer Evakuierung
  • Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Praktische Unterweisung der Evakuierungshelfer
  • Rettung von Personen
  • Alarmierung, Einweisung und Unterstützung u. a. der Feuerwehr

Beispiele für Aufgaben der Evakuierungshelfer:

  • Auf eine zügige und vor allem vollständige Räumung des übertragenen Abschnitts achten
  • Bei Bränden, Brandschutz organisieren
  • Bei Problemfällen den Kontakt zur Notrufzentrale herstellen
  • Bei Unfällen, Erste-Hilfe organisieren
  • Benutzung der Aufzüge unterbinden und auf die Fluchtwege hinweisen
  • Schließen von Türen (nicht Abschließen) zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung
  • Hilfsbedürftige Personen bei der Räumung des Gebäudes unterstützen
  • Für Ruhe und Ordnung sorgen, um Panik zu vermeiden
  • Den Räumungsabschnitt nach erfolgter Leerung verlassen
  • Betreuung der anvertrauten Personen des Räumungsabschnitts am Sammelplatz

Wichtig: Immer auf den Selbstschutz achten.

Wann wurden Ihre Evakuierungshelfer zum letzten Mal geschult? Wäre eine Schulung jetzt wieder sinnvoll?

Sollten Sie Fragen haben, so melden Sie sich bei mir.

Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

Diese Information soll Ihnen Hilfestellung bieten und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Information mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.