Änderung der Gefahrstoffverordnung

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Aktualisierter rentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen

Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Mit der Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen werden schwerpunktmäßig die Regelungen zu krebserzeugenden Gefahrstoffen in der Gefahrstoffverordnung aktualisiert. Dies betrifft zum einen das Risikokonzept bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, das nunmehr vollständig in die Gefahrstoffverordnung aufgenommen wird. Wichtige Elemente sind hierbei die Voraussetzungen für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos und Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Behörde. Zum anderen werden die Vorschriften zu Asbest entsprechend den Ergebnissen des nationalen Asbestdialogs angepasst. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zu zulässigen Tätigkeiten und Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten.

Die Änderung der PSA-Benutzungsverordnung und der Biostoffverordnung dient jeweils der Anpassung eines Verweises an die aktuelle europäische Rechtslage.

Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

Diese Information soll Ihnen Hilfestellung bieten und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Information mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.

Keine Pflicht für Masken im Verbandkasten

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Kfz-Verbandkasten

Das Gerücht hält sich hartnäckig.

Während mehrerer Gefahrgutschulungen für den Verkehrsträger Straße erzählten mir Beschäftigte in dieser Woche, dass jetzt die Verbandkästen in Kfz mit zwei Masken ausgestattet sein MÜSSEN. Die Frist sei Ende Februar abgelaufen. Sollten die beiden medizinischen Masken fehlen, würde die Polizei ein Bußgeld verhängen.

Sie berufen sich auf Zeitungsartikel und Beiträge im Fernsehen und im Internet.

Zunächst einmal gilt in Deutschland die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen vorschreibt.

„… Erste-Hilfe-Material [ist] mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt. …“

Quelle: § 35h StVZO

Eine Nachrüstpflicht für Masken besteht aktuell nicht und ist derzeit vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Berlin, auch nicht geplant.

Insgesamt gilt: Ein Kfz-Verbandkasten ist ein wichtiges Utensil für jeden Fahrzeugführer und sollte regelmäßig überprüft werden.

Ich wünsche Ihnen allzeit eine gute und sichere Fahrt!

Übrigens, ein ähnliches Gerücht rankt sich um betriebliche Erste-Hilfe-Kästen.

Auch hier besteht keine Nachrüstpflicht mit Masken oder Umrüstung des Inhaltes auf eine DIN.

Hier gilt die ASR.

Aktuelle Informationen aus dem Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) - Ergebnisse der 7. Sitzung des ASTA am 6. Dezember 2022

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Gefahrstoff-Behälter richtig kennzeichnen

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Aceton in einer Wasserflasche

Wasser und Lösungsmittel lassen sich in einer Flasche nicht eindeutig unterscheiden.

Es kann zu irreparablen Gesundheitsschäden kommen, wenn Gefahrstoffe fälschlicherweise in einer Flasche gelagert werden, die ursprünglich für Lebensmittel vorgesehen war.

Deshalb ist es absolut notwendig, gefährliche Stoffe deutlich zu kennzeichnen und niemals in Lebensmittelbehälter umzufüllen.

Wenn Sie als Unternehmer Geld sparen, indem Sie Chemikalien in großen Gebinden kaufen, kann es für alle problematisch werden, wenn sie nicht ordnungsgemäß in kleinere, geeignete Behälter umgefüllt werden.

Befolgen Sie die drei Hinweise, um Ihr Haftungsrisiko zu senken.

  • Lassen Sie es niemals zu, dass Gefahrstoffe in Lebensmittelbehälter umgefüllt werden.
  • Lassen Sie leere Behälter und Reste sofort, sach- und fachgerecht entsorgen.
  • Veranlassen Sie, dass alle Behälter mit Gefahrenpiktogrammen, Signalwörtern, Gefahren- und Sicherheitshinweisen sowie ergänzenden Informationen in deutscher Sprache gekennzeichnet werden.

Sie als Arbeitgeber haben die Pflicht, für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. Sie müssen sicherstellen, dass Gefahrstoffe ordnungsgemäß gekennzeichnet und gelagert werden und keinerlei Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen.

Ihre Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, müssen mindestens jährlich nachweislich unterwiesen werden.

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Arbeitsstätten planen und gestalten | ArbStättV in der Praxis

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VBG | Zertifikat - Arbeitsstätten planen und gestalten | Arbeitsstättenverorderung in der Praxis

Arbeitsstätten planen und gestalten: Arbeitsstättenverordnung in der Praxis

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Integration des Arbeitsschutzes in die Bauplanung von der Planung bis zur Durchführung: Rechtliche Grundlagen; Baustellenverordnung; Arbeitsstättenverordnung; Verkehrswege und Fußböden; Treppen und Fluchtwege; Türen, Tore und Glas; Flächen im Büro; Ausrüstung von Räumen; Praktische Arbeit mit ausgewählten Planunterlagen; VBG-Fachwissen – Arbeitsstätten sicher planen und gestalten als praktisches Hilfsmittel bei der Planung und bei der Durchführung der Bauplanung.

Für die Teilnahme am Seminar werden im Rahmen der Quality Office-Berater Zertifizierung 12 Punkte anerkannt.

So schützen Sie Ihre Daten vor Cyber-Kriminalität

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Passwortsicherheit

Passwörter begleiten uns täglich und trotzdem oder gerade deshalb greifen viele Menschen bei der Wahl ihrer Passwörter auf einfache Zahlenabfolgen oder Namen und Orte in Kombination mit Zahlen oder Sonderzeichen zurück. Diese sind zwar leicht zu merken, können aber ebenso leicht von Cyber-Kriminellen geknackt werden.

Bei einem Cyber-Angriff sind nicht nur persönliche Daten und sensible Informationen in Gefahr. Cyber-Kriminelle können die gehackten Accounts auch für kriminelle Machenschaften und illegale Geschäfte nutzen.

Um das zu verhindern, muss ein Passwort bestimmte Anforderungen erfüllen und darf immer nur für einen Zugang genutzt werden.

Als sicheres Passwort verwenden Sie immer ein komplexes Passwort.

Ein komplexes Passwort …

  • ist mindestens zehn Zeichen lang.
  • besteht aus vier verschiedenen Zeichenarten.
  • Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen werden willkürlich aneinandergereiht.

Um Accounts und Daten zu schützen, müssen Sie außerdem folgende Tipps beherzigen.

👍‍ Generell gilt:

  • Ein individuelles Passwort pro Account!
  • Alle verfügbaren Zeichen nutzen inklusive Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen (Leerzeichen, ?!%+…).
  • Das vollständige Passwort sollte nicht im Wörterbuch vorkommen.

👎‍ Zu vermeiden:

  • Namen von Familienmitgliedern, Haustieren, Geburtsdaten etc.
  • Einfache oder bekannte Wiederholungs- bzw. Tastaturmuster wie „asdfgh“ oder „1234abcd“ oder „1234567879“
  • Ziffern oder Sonderzeichen an den Anfang oder ans Ende eines ansonsten einfachen Passwortes.
  • Dasselbe Passwort bei mehr als einem Account.

Nutzen Sie bitte „Das sichere Passwort-Merkblatt des BSI“: https://t1p.de/sqet5

Das sichere Passwort-Merkblatt -<br />
Alle Accounts im Blick

Gilt nicht nur für Ihr Unternehmen, sondern ist auch in Ihrem Privatbereich empfehlenswert: Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre E-Mail oder Ihr Telefon von einer Datenschutzverletzung betroffen ist: https://haveibeenpwned.com/

Zögern Sie bitte nicht, bei allen Fragen zum Datenschutz – auch zu Passwörtern, Ihren Datenschutzbeauftragten zu kontaktieren.

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Hartmut Frenzel

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