Sicherheitsdatenblätter (SDB) anfordern
Sicherheitsdatenblätter nach REACh
Es ist und bleibt ein regelmäßiges Ärgernis – veraltete Sicherheitsdatenblätter (SDB).
Ein Lieferant behauptete steif und fest gegenüber meinem Kunden (Verwender), dass seine Gefahrstoff-Sicherheitsdatenblätter nach REACh noch nicht aktualisiert werden müssen. Diese seien noch bis 2023 gültig. Eine Neu-Erstellung, weder für Stoffe noch für Gemische, sei nicht notwendig.
Auch wenn der Lieferant ein weiteres Mal das Gleiche wiederholt, es wird dadurch in der Sache nicht richtig. Er verkennt, dass er bereits seit 2015 nicht seinen Pflichten nachgekommen ist.
Strukturierter Arbeitsschutz ist ein Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen
Strukturierter Arbeitsschutz ist ein Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen. Auch für Ihres?! Wertschöpfung steigern durch systematischen Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Aufbewahrungsfrist einer Unfallanzeige
Ein Kunde stellte die Frage: „Wie lange muss ich Unfallanzeigen aufbewahren; wie lange darf ich Unfallanzeigen maximal aufbewahren?“ – Stichwort Datensparsamkeit. Hier finden Sie eine Antwort.
Kohlendioxid-Feuerlöscher
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Problem:
Eine Gefährdungsbeurteilung ist noch nicht erstellt.
Doch wie so oft: Gut gemeint ist nicht gut gemacht, da nicht richtig durchdacht.
Die Nutzung von CO₂-Feuerlöschern kann insbesondere in kleinen und engen Räumen plötzlich lebensgefährlich werden. Voraussetzung für die Bereitstellung von CO₂-Feuerlöschern ist – auch hier – eine Gefährdungsbeurteilung.
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