Achtung! Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Achtung! Videoüberwachung
Ein Kunde fragte mich, ob das Schild für seine Überwachungskamera nach DSGVO ausreiche, um die Hinweispflichten zur Videoüberwachung zu erfüllen.
Schließlich habe er betriebliche Interessen: Schutz gegen Vandalismus, Diebstahl … Deshalb habe er die Installation der Überwachungskameras durchgeführt.
Das Thema Videoüberwachung betrifft so viele Unternehmen, die Kameras montiert haben lassen.

Ein Beispiel dazu.

Ein italienisches Café, berühmt für seinen leckeren Cappuccino und sehr leckeres Gebäck, hat mehrere Überwachungskameras mit Aufzeichnung installiert.
Videoüberwachung in einem Restaurant

Alle Bauteile (Kameras, Netzversorgung …) sind schnell online bestellt; die Montage wird vom Chef am Sonntag erledigt, wenn der Laden zu ist.

Auch die Verbindung mit dem eigenen WLAN ist schnell hergestellt.

Die mitgelieferte Bedienungsanleitung wird nicht gelesen und schon wird vergessen, dass man Betreiberpflichten zu erfüllen hat – in diesem Fall Pflichten, die sich aus der DSGVO ergeben.

Auf das Thema „Prüfung elektrischer Betriebsmittel“ gehe ich heute nicht ein.

Ein Schild zur Videoüberwachung hat er nicht montiert.

Videoüberwachung – Datenschutz nach DSGVO!

Die Datenschutzkonferenz hat ein Papier zum Thema „Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“ veröffentlicht.

Zitat: „Unter dem Begriff der ‚nicht-öffentliche Stellen‘ sind natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Betätigung, z. B. eingetragene Vereine, Genossenschaften, Kapital- und Personengesellschaften des Privatrechts (z. B. GmbH, AG, OHG, KG, GmbH und Co. KG, GbR), und andere privatrechtlich organisierte Personenvereinigungen (z. B. Genossenschaften, nicht eingetragene Vereine, Gewerkschaften, Parteien, Berufsverbände, Gruppierungen ohne Rechtspersönlichkeit) zu verstehen.“

Orientierungshilfe Videoüberwachung

In der Orientierungshilfe Videoüberwachung finden Sie eine Checkliste mit Fragen, die Sie für sich beantworten sollten. Ihre Antworten müssen Sie aufschreiben.

Das sind Fragen, wie:

  • Welche Bereiche sollen per Kamera überwacht werden? Überwachung von Kundenbereichen; Mitarbeiterräumen; öffentlichen Bereichen (z. B. öffentlich zugängliches Grundstück, Gehwege) …    
  • Dient die Überwachung einem berechtigten Interesse? Besteht eine Gefährdungslage und auf welche Tatsachen gründet sich diese? 
  • Warum ist die Videoüberwachung und warum gegebenenfalls mit Aufzeichnung erforderlich und warum gibt es keine milderen Mittel, die für das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen weniger einschneidend sind?
  • Sofern die Bilder der Überwachungskamera gespeichert werden, wann werden die Aufnahmen gelöscht? Werden die Aufnahmen länger als 72 Stunden gespeichert? Wie begründen Sie die spätere Löschung einer Aufzeichnung?
  • Wird auf die Videoüberwachung so hingewiesen, dass betroffene Personen vor Betreten des überwachten Bereichs den Umstand der Beobachtung erkennen können?

Videoüberwachung –
Ausschnitt eines vorgelagerten Hinweisschildes und
Beispiel eines vollständigen Informationsblattes mit
Hinweisen auf die Rechte der Betroffenen (Auszüge)

Videoüberwachung - Beispiel, wie es richtig gemacht wird

Achtung Videoüberwachung! So bitte nicht!

Videoüberwachung - so bitte nicht

Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, hatte ebenfalls 2020 seinen Fragebogen, auf Anfrage eines Bürgers, auf der Internetplattform „FragDenStaat“ veröffentlicht. Auch dieser Fragebogen sollte für Sie ein geeignetes Hilfsmittel zur eigenen Dokumentation der Videoüberwachung sein.

Erkenntnisse zum Thema Videoüberwachung

Wenn Sie eine Überwachungskamera verwenden, dann prüfen Sie bitte, ob Sie alle Anforderungen der DSGVO erfüllen. Warten Sie nicht, fangen Sie an.

Nutzen Sie dazu die Checkliste der DSK und den Fragebogen des LfDI BW.

Für die Beantwortung tiefergehender Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen gute Erkenntnisse und
verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

PS: Auch die Montage einer Kamera-Attrappe zur Videoüberwachung kann Folgen für Sie haben. Zögern Sie bitte nicht und fragen Sie nach.

Diese Information soll Ihnen Hilfestellung bieten und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Information mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.