UV-Schutz am Arbeitsplatz
Sprechen wir über Compliance!
UV-Strahlung ist eine ernsthafte Gesundheitsgefahr, die die Haut schneller altern lässt, Sonnenbrand verursacht und langfristig zu Hautkrebs führen kann. Trotz dieser Risiken wird die Gefahr oft unterschätzt. Unternehmen, insbesondere solche, deren Beschäftigte viel im Freien arbeiten, müssen mehr tun, um ihre Beschäftigten zu schützen.
Die Auswirkungen auf die Gesundheit
UV-Strahlung kann die DNA in der Haut schädigen und so Hautkrebs verursachen. Es gibt zwei Arten von UV-Strahlen, UV-A und UV-B, die beide gesundheitliche Probleme verursachen können. UV-A-Strahlen können Hautkrebs und grauen Star verursachen und sind für die vorzeitige Hautalterung verantwortlich. UV-B-Strahlen sind hauptsächlich für Sonnenbrände verantwortlich und können Hautkrebs sowie Horn- und Bindehautentzündungen der Augen verursachen.
Ein wichtiger Indikator für den Sonnenschutz
Der UV-Index gibt die Stärke der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung an. Je höher der Index, desto wahrscheinlicher ist eine Hautschädigung. In Deutschland liegt der UV-Index zwischen 0 und 8, und bei einem Index von 3 oder höher sollten Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Arbeitgeber müssen alle Sonnenschutzmaßnahmen in ihre Gefährdungsbeurteilung aufnehmen, hauptsächlich, wenn ihre Beschäftigten regelmäßig länger als eine Viertelstunde direkter UV-Bestrahlung ausgesetzt sind. Eine Reihe von Maßnahmen kann ergriffen werden, um die Beschäftigten vor UV-Strahlung zu schützen.
Dazu gehören:
- Technische Maßnahmen wie Überdachungen (Zelte, Sonnenschirme) für ständige Arbeitsplätze im Freien.
- Organisatorische Maßnahmen können das Meiden direkter Sonneneinstrahlung zwischen 11 und 15 Uhr, das Aufsuchen von Schatten zum Arbeiten und das Halten der Expositionsdauer gering umfassen.
- Persönliche Schutzmaßnahmen umfassen das Tragen von Kleidung, die das Sonnenlicht abhält, Sonnenschutzcremes mit einem passenden Lichtschutzfaktor und eine Sonnenbrille.
Die Rolle der Betriebsärzte bei der Prävention
Es ist wichtig, auf eventuell auftretende Hautveränderungen zu achten, da Hautkrebs bevorzugt an Körperstellen entsteht, die regelmäßig der Sonne ausgesetzt sind. Betriebsärzte können als erste Ansprechperson dienen, wenn es um Fragen zum Sonnenschutz oder spezielle Fälle wie Medikamente, die sich nicht mit UV-Strahlung vertragen, oder Allergien gegen die Inhaltsstoffe von Sonnenschutzmitteln geht. Hautkrebs, der im Frühstadium erkannt wird, ist meist behandelbar.
Quelle: AMR 13.3 „Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung
durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag“
Unabhängig davon hat der Beschäftigte das Recht auf eine Wunschvorsorge.
Fazit
Zusammenfassend ist UV-Strahlung eine ernsthafte Gefahr für alle, die im Freien arbeiten. Arbeitgeber müssen ihre Verantwortung ernst nehmen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um ihre Beschäftigte zu schützen und einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehen Ihnen Ihr Betriebsarzt und ich gerne zur Verfügung.
Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel