Der letzte Fall der Woche für 2022

Steckernetzteile in Mehrfachsteckdose

Mangelhafte elektrische Steckernetzteile

Das Problem lässt sich anscheinend nicht abstellen – mangelhafte elektrische Steckernetzteile.

Auch in dieser Woche habe ich wieder einige Exemplare gefunden. Die Steckernetzteile gehör(t)en diesmal zu einem Weihnachtsbaum im Eingangsbereich eines Unternehmens.

Was ist mangelhaft?

Schauen Sie sich bitte die Typenschilder an. Die Angaben der Zertifizierer haben mich zunächst skeptisch werden lassen. Weitere Angaben brachten dann den Stein endgültig ins Rollen. Also habe ich jeweils ein Bild eines Netzteils an die jeweiligen Zertifizierungsstellen geschickt, um anzufragen, ob die Zertifizierung stattgefunden habe. Sie werden ahnen, was mir geantwortet wurde.

Es ist eine bittere Ironie, dass die Waren von deutschen Großhändlern bezogen wurden.

Übrigens, die Steckerleiste war auch nicht in Ordnung, ebenso wenig wurden die Betriebsmittel jemals geprüft.

Folgen?

  • Sachgemäßes, fachgerechtes und umweltverträgliches Entsorgen
  • Eine Information an die verantwortliche Abteilung, neben Preis und Lieferzeit unbedingt auf die Betriebssicherheit zu achten.

Sollten Sie Fragen haben, so melden Sie sich bei mir.

Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

Diese Information soll Ihnen Hilfestellung bieten und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Information mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Regierungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)

Arbeitsschutz
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
(Corona-ArbSchV)

 

Zitat von der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS):

„… Die derzeit vorherrschende Omikron Variante BA5 bewirkt – anders als die Infektionswellen in den Vorjahren – bereits während der Sommermonate ein erhöhtes Infektionsgeschehen. Für die anstehende kühle Jahreszeit steht zu erwarten, dass die Infektionszahlen ansteigen.

Daher müssen, wie in vielen anderen Lebensbereichen auch, im Arbeitsleben erneut Schutzmaßnahmen getroffen werden, um das Infektionsgeschehen beherrschbar zu gestalten. Es geht auch darum, krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Beschäftigten zu reduzieren und Belastungen des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen sowie der Wirtschaft zu minimieren.

Die künftige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung enthält die bekannten, im Verlauf der Pandemie bewährten Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes. …“

„…

Maßnahmen

  • Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen im betrieblichen Hygienekonzept, dabei sind insbesondere die folgenden Maßnahmen zu prüfen:

    • die Umsetzung der AHA+L-Regel an den Arbeitsplätzen und
    • Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte, z. B. durch Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und
    • Angebot von Homeoffice.
    • Maskenpflicht überall dort, wo technische und organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz allein nicht ausreichen.
    • Testangebote für alle in Präsenz Beschäftigten.
  • Verpflichtung der Arbeitgeber zur Erhöhung der Impfquote und Unterstützung der Beschäftigten bei der Wahrnehmung von Impfangeboten beizutragen. ….“

Am 31.08.2022 wurden sowohl der Referentenentwurf veröffentlicht als auch der Regierungsentwurf verabschiedet.

Ich wünsche Ihnen gute Erkenntnisse und verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

Diese Information soll Ihnen Hilfestellung bieten und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Information mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.