Kabelabschottungen

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Brandschutzmaßnahmen für elektrische Leitungen

Begehung als Brandschutzbeauftragter – wie immer wird man leider fündig.

Die wenigsten Kabelabschottungen sind richtig ausgeführt. Dabei ist das so wichtig.

Leitungen, die durch feuerwiderstandsfähige Wände geführt werden, müssen entsprechend der Feuerwiderstandsdauer der Wand abgeschottet werden. Das soll die Feuer- und Rauchausbreitung, zumindest für eine gewisse Zeit, verhindern. Das ist wichtig, um die Sicherheit auf Rettungswegen gewährleisten zu können.

Ein Beispiel aus der Praxis

Auf den ersten Blick scheint die Schottung in Ordnung.

Doch beim näheren Hinsehen entdeckt man Schwindrisse.

Die vorliegenden Schwindrisse sind unbedingt nachzuarbeiten.

Fehlende Dokumentation

Weitere häufige Mangelpunkte sind fehlende Kennzeichnungen der Schottungen vor Ort sowie fehlende Übereinstimmungserklärungen der Fachunternehmen.

Mangelbehebung

In der betrieblichen Praxis werden immer wieder neue Leitungen verlegt und alte entfernt. Häufig werden dann unsachgemäß unterschiedliche Materialien verwendet. Oder die Schottungen werden nicht sach- und fachgerecht ausgeführt.

Denken Sie daran, falsche Schottungen gefährden nicht nur Leib und Leben, sondern können auch Ihren Versicherungsschutz mindern.

Lassen Sie Ihre Schottungen regelmäßig, zum Beispiel durch Ihren Brandschutzbeauftragten, begutachten. Sie haben keinen? Ich helfe Ihnen gerne weiter.

Für die Beantwortung von Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel


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Regeln für das Erstellen und das Aushängen der Brandschutzordnung Teil A

Original vom 2. November 2021, überarbeitet am 20.08.2023

Brandschutzordnung Teil A und DIN 14096

Brandschutzordnung Teil A

Sie kennen alle die Brandschutzordnung Teil A. Sie haben diese alle schon einmal gesehen.

Muster der Feuertrutz GmbH der Brandschutzordnung Teil A

Sie hängt meistens in der Nähe des Eingangs – richtigerweise.

Wichtig: „Sie ersetzt nicht die Verhaltensregeln im Brandfall, welche in Flucht- und Rettungsplänen nach ASR A1.3 enthalten sind“ (Quelle: DIN 14096:2014-05)

Flucht- und Rettungsplan - Quelle ASR A 1-3

Quelle ASR

Die Technische Regel für Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände, ASR A2.2, fordert unter 7. Organisation des betrieblichen Brandschutzes, dass der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen gegen Entstehungsbrände einschließlich der Verhaltensregeln im Brandfall (z. B. Evakuierung von Gebäuden) festzulegen und zu dokumentieren hat.

ASR A2.2

„Die Maßnahmen für alle Personen, die sich in der Arbeitsstätte aufhalten, sind an gut zugänglicher Stelle in geeigneter Form auszuhängen, wenn:

  • erhöhte Brandgefährdung vorliegt,
  • der Aushang eines Flucht- und Rettungsplanes nach ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ erforderlich ist oder
  • sich häufig Besucher oder Fremdfirmen in der Arbeitsstätte aufhalten, insbesondere wenn sie nicht begleitet sind.

Dies kann z. B. als

  • Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096:2014-05 ‚Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen‘ oder
  • Regeln für das Verhalten im Brandfall‘ des Flucht- und Rettungsplanes nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ erfolgen.

Die Maßnahmen für alle Beschäftigten sind diesen durch Auslegen oder in elektronischer Form zugänglich zu machen.

Dies kann z. B. in Form der Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096:2014-05 ‚Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen‘ erfolgen.“

Und hier hapert es in vielen Fällen – in vielen Unternehmen fehlt die Information für Beschäftigte. Meine Empfehlung – bauen Sie die Informationen nach DIN 14096 auf; dann vergessen Sie auch keinen wichtigen Punkt.

DIN 14096

Die Gliederung nach DIN 14096 lautet wie folgt:

a) Einleitung;

b) Brandschutzordnung (Darstellung des Teils A (Aushang));

c) Brandverhütung;

d) Brand- und Rauchausbreitung;

e) Flucht- und Rettungswege;

f) Melde- und Löscheinrichtungen

g) Verhalten im Brandfall;

h) Brand melden;

i) Alarmsignale und Anweisungen beachten;

j) in Sicherheit bringen;

k) Löschversuche unternehmen;

l) Besondere Verhaltensregeln;

m) Anhang.

Übrigens: Nicht nur die Arbeitsstättenverordnung fordert, dass Sie Maßnahmen für die Beschäftigten festlegen und diese jährlich unterweisen, sondern auch in Brandschutzkonzepten oder Bau- und Betriebsgenehmigungen können Verpflichtungen enthalten sein.

Auch noch ASR A 2.2: „Die Maßnahmen für Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandschutz, soweit diese vorhanden sind (z. B. Brandschutzbeauftragte), sind diesen gegen Nachweis gegebenenfalls auch elektronisch bekannt zu machen. Dies kann beispielsweise in Form der Brandschutzordnung Teil C nach DIN 14096:2014-05 ‚Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen‘ erfolgen.“

Brandschutz – Organisation

Sie sehen, die Organisation des betrieblichen Brandschutzes ist sehr umfangreich. Lassen Sie sich unterstützen – sowohl durch Ihre SIFA, Ihren Brandschutzbeauftragten oder durch Mitarbeitende der Feuerwehr. Nutzen Sie auch das Wissen und Können Ihrer Brandschutzhelfer.

Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen gute Erkenntnisse und verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

Diese Information soll Ihnen Hilfestellung bieten und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Information mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.

Möchten Sie selbst die Sicherheit Ihrer E-Mail überprüfen?

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Haben Sie schon einmal die technischen Möglichkeiten Ihres E-Mail-Providers hinsichtlich der Sicherheit Ihrer E-Mail-Kommunikation und Datenschutz geprüft?

Immer wieder werde ich stutzig, wenn ich in mein Mail-Programm (ich nutze aus Datenschutzgründen kein Outlook) eine E-Mail-Adresse eingebe und Hinweise erhalte.

Im obigen Beispiel wird mir signalisiert, dass eine SSL-Verschlüsselung aktiv ist.

Ergänzend finde ich ein ?

Würde das Zielsystem dem aktuellsten SSL-Sicherheitsstandard entsprechen und zudem DANE und DNSSEC-geschützte Verbindungen bieten, wäre diese besondere Verbindungssicherheit durch ein durchgängig grünes Daumen-hoch-Zeichen betont.

Grüner Daumen hoch bei besonderer Verbindungssicherheit

Mein E-Mail-Provider, der übrigens 2022 das IT-Sicherheitskennzeichen des BSI verliehen bekommen hat, liefert noch mehr interessante Informationen zur geplanten E-Mail-Kommunikation. An dieser Stelle verzichte ich darauf, diese zu erläutern.

Innerhalb des Domain Name System (DNS) sind idealerweise Schlüsseleinstellungen wie SPF, DKIM und DMARC vorhanden, die kumulativ arbeiten, um die Spam-Bewertung Ihrer Domain zu steigern. Aufgrund der wachsenden Integration dieser Standards durch Provider beeinflussen diese Konfigurationen, wenn sie richtig vorgenommen wurden, die Wahrscheinlichkeit, dass Server Ihre ausgehenden E-Mails tatsächlich beim Empfänger zustellen. Andernfalls kann es passieren, dass Ihre E-Mails im SPAM-Ordner landen. Das wäre schade.

Sprechen Sie mit Ihrer IT-Abteilung.

Möchten Sie selbst die Sicherheit Ihrer E-Mail überprüfen?

Verwenden Sie dazu das Tool der Europäischen Kommission. Mit diesem Instrument können Sie SPF, DKIM und DMARC überprüfen. Nach Abschluss des Tests bekommen Sie einen detaillierten Bericht über die Sicherheitseinstellungen Ihres Systems.

Haben Sie Datenschutz-Fragen? Zögern Sie bitte nicht und nehmen Sie Kontakt auf!

Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel


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VDE: Aktion Stromvorfall

VDE-Pressemitteilung

Bild zur PM des VDE:  Verbraucherinnen und Verbraucher melden dem VDE gefährliche Vorfälle mit elektronischen Geräten</p>
<p>Die Aktion Stromvorfall melden des VDE wird ein Jahr alt und wir ziehen aus diesem Anlass Bilanz: Besonders häufig wurde über Zwischenfälle mit Steckern, Adaptern und Netzteilen informiert. Der VDE möchte mit der Aktion den "weißen Fleck" im Unfallgeschehen beleuchten.<br />

Gestern habe ich die Pressemitteilung des VDE erhalten. Sie stammt bereits vom 04.07.2023.

Aufmacher der PM:

Verbraucherinnen und Verbraucher melden dem VDE gefährliche Vorfälle mit elektronischen Geräten

Die Aktion Stromvorfall melden des VDE wird ein Jahr alt und wir ziehen aus diesem Anlass Bilanz: Besonders häufig wurde über Zwischenfälle mit Steckern, Adaptern und Netzteilen informiert. Der VDE möchte mit der Aktion den „weißen Fleck“ im Unfallgeschehen beleuchten.“

Die Pressemitteilung des VDE zu lesen, erachte ich als sehr sinnvoll.

Stromunfall mit fabrikneuem Betriebsmittel

Zumal es erst kürzlich bei einem Kunden zu einem Stromunfall kam, nachdem fabrikneue IT-Geräte montiert worden waren.

Auf die Erstprüfung war verzichtet worden, da alle notwendigen Bescheinigungen des Herstellers vorliegen (siehe mein BLOG-Beitrag aus 2022). Sofort wurden alle gelieferten Geräte einer elektrischen Prüfung unterzogen. Bei einer größeren Anzahl der Geräte wurden Mängel festgestellt.

Empfehlung

Investieren Sie in Sicherheit und beauftragen eine Erstprüfung (auch wenn rechtlich nicht gefordert).

Haben Sie Fragen? Zögern Sie bitte nicht und nehmen Sie Kontakt auf!

Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel


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Die richtige Entsorgung von Spraydosen

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Begehungsbericht der Nachhaltigkeitsbank - Wirksamkeitsprüfung

(aktualisierter Beitrag aus 2017)

Wie entsorge ich Spraydosen richtig?

In jedem Unternehmen fallen sie an, ob im Maschinenbau als Rostlöser oder als Lack oder als Backofenreiniger in der Gastronomie, selbst in Banken, wo man sie niemals vermuten würde … – Spraydosen. Sie sind im betrieblichen Alltag ständig im Einsatz.

Was mache ich aber damit, wenn ich diese entsorgen will und ich regelmäßig mehr als eine Spraydose entsorgen muss?

Was muss ich beachten?

Als Erstes fällt einem das Abfallrecht ein. Ich erhalte dazu meine Informationen im Idealfall aus dem Sicherheitsdatenblatt.

Als Beispiel sei hier das in vielen Unternehmen verwendete WD-40® Multifunktionsprodukt gewählt.

Im Sicherheitsdatenblatt (https://www.wd40.de/wp-content/uploads/2012/12/SDB-WD-40-Aerosol.pdf) Version 09.02.2023 / 0011 (zuletzt abgerufen am 24.07.23) steht im Abschnitt 13: Hinweis zur Entsorgung die Abfallschlüsselnummer 16 05 04 gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen). Hinweis: Das Sternchen wurde vergessen.

Das wäre dann also schon einmal geklärt.

Ist das Thema Gefahrgut relevant?

Dazu schauen wir uns für den Straßentransport in der ADR 2023 (gültig am 01.01.2017) um und finden die SV 327.

Dort heißt es:

„Abfall-Druckgaspackungen und Abfall-Gaspatronen, die gemäß Absatz 5.4.1.1.3.1 versandt werden, dürfen für Wiederaufarbeitungs- oder Entsorgungszwecke unter der UN-Nummer 1950 bzw. 2037 befördert wer­den. Sie müssen nicht gegen Bewegung und unbeabsichtigtes Entleeren geschützt sein, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, um einen gefährlichen Druck­aufbau und die Bildung einer gefährlichen Atmosphäre zu verhindern. Abfall-Druckgas­packungen mit Aus­nahme von undichten oder stark verformten müssen gemäß Verpa­ckungsanweisung P 207 und Sondervorschrift für die Verpackung PP 87 oder Verpa­ckungsanweisung LP 200 und Sondervorschrift für die Verpackung L 2 verpackt sein. Abfall-Gaspatronen mit Ausnahme von undichten oder stark verformten müssen gemäß Verpackungsanweisung P 003 und den Sondervorschriften für die Verpackung PP 17 und PP 96 oder Verpackungsanweisung LP 200 und Sondervorschrift für die Verpackung L 2 verpackt sein. Undichte oder stark verformte Abfall-Druckgaspackungen und Abfall-Gaspatronen müssen in Bergungs­druckgefäßen oder Bergungsverpackungen befördert wer­den, vorausgesetzt, es werden geeignete Maßnahmen er­griffen, um einen gefährlichen Druckaufbau zu verhindern.“

Alles klar – oder doch nicht?

Leere WD-40®-Multifunktionsprodukt-Spraydosen können zum Beispiel in Kunststoff-Deckelfässern oder auch anderen geeigneten Behältern gesammelt werden. Gemäß P 207 dürfen max. 125 kg in einem solchen Behälter (aus einem anderen Werkstoff als Pappe – bei Kisten aus Pappe dürfen es max. 55 kg Füllgewicht sein) gesammelt werden. Das Kunststoff-Deckelfass muss ausreichend belüftet sein, um die Bildung einer entzündbaren Atmosphäre und einen Druckaufbau zu verhindern.

Dieses Kunststoff-Deckelfass, das leere WD-40®-Multifunktionsprodukt-Spraydosen enthält, muss mit dem Gefahrzettel 2.1 gekennzeichnet und mit „UN 1950 AEROSOLE“ beschriftet sein.

Der Behälter mit einem Mittel versehen sein, das jegliche freie Flüssigkeit, die während der Beförderung frei werden kann, zurückhält, z. B. saugfähiges Material.

Hinweis: „Undichte oder stark verformte Abfall-Druckgaspackungen müssen in Bergungsverpackungen befördert werden, vorausgesetzt, es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um einen gefährlichen Druckaufbau zu verhindern.“ SV 327

Beförderungspapier

Bitte denken Sie auch noch an das richtig ausgefüllte Beförderungspapier.

Weitere Rechtsvorschriften sind unbedingt zu beachten, wie Regelungen zum Straßenverkehr, Anforderungen des Arbeitsschutzes etc.

Fazit

Wenn man das alles berücksichtigt, was ich Ihnen nur in Auszügen darstelle, kann man nur zu einem Schluss kommen: Verzicht auf Verwendung von Spraydosen, außer es gibt absolut keine andere Lösung.

Haben Sie Fragen zu den Themen Gefahrgut oder Abfall? Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf!

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Ihr
Hartmut Frenzel


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