Erforderliche Aktivitäten nach der Baustellenverordnung

Sprechen wir über Compliance!

Erforderliche Aktivitäten nach der Baustellenverordnung ab 1. April 2023

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat eine Tabelle veröffentlicht, die die Pflichten nach der Baustellenverordnung in der ab 1. April 2023 geltenden Fassung zeigt.

Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

Diese Information soll Ihnen Hilfestellung bieten und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Information mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.

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