Organisationsmodell SIFA / BA

Organisationsmodell SIFA und BA

Fall der Woche

Organisationsmodell
Sicherheitsfachkraft / Betriebsarzt

Immer wieder kommt es zur Diskussion, wo die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und auch der Betriebsarzt (BA) organisatorisch anzusiedeln seien.

Der Blick ins Gesetzbuch hilft der Rechtsfindung

Hier ist das ASiG Rechtsquelle und § 8 (2) ASiG gibt Auskunft.

Die (leitende) Sicherheitsfachkraft und auch der Betriebsarzt unterstehen fachlich unmittelbar dem Leiter des Betriebs.

Wer ist aber Leiter des Betriebs?

Das ist der „oberste Mensch“ im Betrieb (Unternehmen, Werk, Produktionsstätte).

Häufig ist das der Unternehmer selbst (Betriebsinhaber, Vorstand, Geschäftsführer usw.). Er ist es aber nur dann, wenn er den Betrieb auch tatsächlich leitet.

Schaubild
(Quelle: Siller, Ewald, und Jürgen Schliephacke. Arbeitssicherheitsgesetz: (ASiG) ; Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ; kommentiert für die Praxis mit Beispielen und Lösungsvorschlägen. 12., Überarb. Aufl., Ausg.: September 1995. Köln: Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik, 1995.)

Organisations-Modell: Freiberufliche Lösung

Gleiches gilt selbstverständlich auch für den Betriebsarzt / die Betriebsärztin.

Fazit

In vielen Unternehmen ist die SiFa oder der BA organisatorisch z. B. bei einem Betriebsleiter oder im Gebäudemanagement angesiedelt. Das ist falsch.

Beachten Sie: Die gesetzliche Regelung des ASiG ist bindendes Organisationsrecht. Die falsche Organisationsform ist ein Compliance-Verstoß.

Lassen Sie es daher nicht erst zu Sanktionen kommen.

Ändern Sie die organisatorische Zuordnung zügig selbst.

Sollten Sie Fragen haben, so melden Sie sich bei mir.

Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

Diese Information soll Ihnen Hilfestellung bieten und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Information mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.

Kohlendioxid – Feuerlöscher

 Kohlendioxid-Feuerlöscher

Ich wurde überrascht. Mir wurde in einer Mail durch einen für das Thema Arbeitsschutz sensibilisierten Beschäftigten mitgeteilt, dass der Fachingenieur Brandschutz jetzt die Planung der Feuerlöscher fertiggestellt habe. Und auch ich müsse doch wohl über die Planung Bescheid wissen – es sollen CO₂-Feuerlöscher zum Einsatz kommen. Die Bauleitung und auch der Fachingenieur hatten mal wieder vergessen, mich zu informieren.

Problem:

Eine Gefährdungsbeurteilung ist noch nicht erstellt.

Doch wie so oft: Gut gemeint ist nicht gut gemacht, da nicht richtig durchdacht.

Die Nutzung von CO₂-Feuerlöschern kann insbesondere in kleinen und engen Räumen plötzlich lebensgefährlich werden. Voraussetzung für die Bereitstellung von CO₂-Feuerlöschern ist – auch hier – eine Gefährdungsbeurteilung.

Die DGUV-Information 205–034, Oktober 2019, bietet Ihnen in diesem Zusammenhang eine gute Hilfestellung. Sie finden dort nicht nur Grundlagenwissen, sondern auch Empfehlungen zur Kennzeichnung sowie Informationen zum richtigen Verhalten beim Löscheinsatz.

Fordern Sie Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) ein.

Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen frische Erkenntnisse und

verbleibe auf das Herzlichste

Ihr

Hartmut Frenzel

Diese Information soll Ihnen Hilfestellung bieten und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Information mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden. Alle Begriffe sind genderneutral zu verstehen.

Sie wollen meine Beiträge gerne als E-Paper lesen. Sehr gerne erfülle ich Ihnen diesen Wunsch!

Die Beiträge werden alle auf YUMPU bereitgestellt.

Sicherheitsdatenblatt

Leitender Auditor – Arbeitsschutzmanagementsysteme

IRCA | Leitender Auditor für Arbeitsschutzmanagementsysteme

Leitender Auditor für Arbeitsschutzmanagementsysteme

Warum habe ich die Ausbildung gemacht?

Ich wollte die andere Seite kennenlernen – die des externen Auditors.

Seit 1996 bin ich als SIFA (TFH Berlin) aktiv in Unternehmen beratend tätig. Im Laufe der Zeit habe ich viele Zusatzqualifikationen erworben, u. a. Fortbildungen zu Arbeitsschutzmanagementsystemen verschiedenster Art.

Die IRCA-Ausbildung zum Leitenden Auditor sollte mit der abschließenden schriftlichen Prüfung  der Höhepunkt sein.

Selbstverständlich bilde ich mich auch aktuell und in Zukunft regelmäßig weiter.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage.