Welche Rechtsnormen fallen unter das Arbeitsschutzrecht?

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Arbeitsschutzrecht - Übersicht (nicht abschließend)

Eine Frage, die mir in dieser Woche gestellt wurde.

Das Arbeitsschutzrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsnormen auf nationaler und internationaler Ebene, die den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gewährleisten sollen.

Artikel 2 Absatz 2 GG:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Das Arbeitsschutzrecht definiert die Pflichten und Rechte, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben.

Es enthält Anweisungen zu sicheren Arbeitsbedingungen, Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen sowie weitere arbeitsrechtliche Richtlinien, um Arbeitnehmer vor Diskriminierung und psychischer Belastung zu schützen.

Arbeitnehmer haben das Recht auf ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld und können Beschwerde einlegen, wenn sie ein Problem haben.

Arbeitgeber müssen darauf achten, dass alle Arbeitnehmer ihre Pflichten gemäß dem Arbeitsschutzrecht erfüllen, damit sie in einer sicheren Umgebung arbeiten können.

Nachstehend sehen Sie eine Gliederung des deutschen Arbeitsschutzrechts.

Arbeitsschutzrecht – Übersicht (nicht abschließend)

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Hartmut Frenzel

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Änderung der Gefahrstoffverordnung

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Aktualisierter rentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen

Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Mit der Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen werden schwerpunktmäßig die Regelungen zu krebserzeugenden Gefahrstoffen in der Gefahrstoffverordnung aktualisiert. Dies betrifft zum einen das Risikokonzept bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, das nunmehr vollständig in die Gefahrstoffverordnung aufgenommen wird. Wichtige Elemente sind hierbei die Voraussetzungen für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos und Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Behörde. Zum anderen werden die Vorschriften zu Asbest entsprechend den Ergebnissen des nationalen Asbestdialogs angepasst. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zu zulässigen Tätigkeiten und Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten.

Die Änderung der PSA-Benutzungsverordnung und der Biostoffverordnung dient jeweils der Anpassung eines Verweises an die aktuelle europäische Rechtslage.

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Keine Pflicht für Masken im Verbandkasten

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Kfz-Verbandkasten

Das Gerücht hält sich hartnäckig.

Während mehrerer Gefahrgutschulungen für den Verkehrsträger Straße erzählten mir Beschäftigte in dieser Woche, dass jetzt die Verbandkästen in Kfz mit zwei Masken ausgestattet sein MÜSSEN. Die Frist sei Ende Februar abgelaufen. Sollten die beiden medizinischen Masken fehlen, würde die Polizei ein Bußgeld verhängen.

Sie berufen sich auf Zeitungsartikel und Beiträge im Fernsehen und im Internet.

Zunächst einmal gilt in Deutschland die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen vorschreibt.

„… Erste-Hilfe-Material [ist] mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt. …“

Quelle: § 35h StVZO

Eine Nachrüstpflicht für Masken besteht aktuell nicht und ist derzeit vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Berlin, auch nicht geplant.

Insgesamt gilt: Ein Kfz-Verbandkasten ist ein wichtiges Utensil für jeden Fahrzeugführer und sollte regelmäßig überprüft werden.

Ich wünsche Ihnen allzeit eine gute und sichere Fahrt!

Übrigens, ein ähnliches Gerücht rankt sich um betriebliche Erste-Hilfe-Kästen.

Auch hier besteht keine Nachrüstpflicht mit Masken oder Umrüstung des Inhaltes auf eine DIN.

Hier gilt die ASR.

Aktuelle Informationen aus dem Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) - Ergebnisse der 7. Sitzung des ASTA am 6. Dezember 2022

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Änderung der EnSikuMaV

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Zweite Verordnung zur Änderung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung

Änderung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung

In § 13 der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung vom 26. August 2022 (BGBl. I S. 1446), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. September 2022 (BAnz AT 30.09.2022 V2) geändert worden ist, wird die Angabe „28. Februar 2023“ durch die Angabe „15. April 2023“ ersetzt.

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Evakuierungshelfer

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§ 10 ArbSchG, Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen

Zu den Arbeitgeberpflichten gehört es, nicht nur Brandschutzhelfer und Ersthelfer zu benennen, sondern auch Beschäftigte, die Aufgaben der Evakuierung übernehmen – Evakuierungshelfer.

Mögliche Ausbildungsinhalte vor Benennung und bei der jährlichen Wiederholungsschulung:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Präventive Maßnahmen
  • Ziele, Organisation und Methoden der betrieblichen Evakuierung
  • Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnung, Brandschutzordnungen
  • Verhalten bei einer Evakuierung
  • Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Praktische Unterweisung der Evakuierungshelfer
  • Rettung von Personen
  • Alarmierung, Einweisung und Unterstützung u. a. der Feuerwehr

Beispiele für Aufgaben der Evakuierungshelfer:

  • Auf eine zügige und vor allem vollständige Räumung des übertragenen Abschnitts achten
  • Bei Bränden, Brandschutz organisieren
  • Bei Problemfällen den Kontakt zur Notrufzentrale herstellen
  • Bei Unfällen, Erste-Hilfe organisieren
  • Benutzung der Aufzüge unterbinden und auf die Fluchtwege hinweisen
  • Schließen von Türen (nicht Abschließen) zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung
  • Hilfsbedürftige Personen bei der Räumung des Gebäudes unterstützen
  • Für Ruhe und Ordnung sorgen, um Panik zu vermeiden
  • Den Räumungsabschnitt nach erfolgter Leerung verlassen
  • Betreuung der anvertrauten Personen des Räumungsabschnitts am Sammelplatz

Wichtig: Immer auf den Selbstschutz achten.

Wann wurden Ihre Evakuierungshelfer zum letzten Mal geschult? Wäre eine Schulung jetzt wieder sinnvoll?

Sollten Sie Fragen haben, so melden Sie sich bei mir.

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Hartmut Frenzel

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