Das korrekte Führen der Vorsorgekartei
Sprechen wir über Compliance!
Das ordnungsgemäße Führen einer Vorsorgekartei ist für die betriebliche Gesundheitsvorsorge von größter Bedeutung. Arbeitgeber müssen die Gesundheit der Beschäftigten schützen. Missachtung kann zu Sanktionen führen.
Führen der Vorsorgekartei
Die Vorsorgekartei enthält wichtige Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen, mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat.
- Anlass der Vorsorge: Dies dokumentiert den Grund für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, bspw. eine potenzielle Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz.
- Tag der Vorsorge: Dieser Eintrag gibt an, wann die Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat.
- Vorsorgebescheinigung: Diese Bescheinigung bestätigt, dass die arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt wurde.
Datenschutz
Da personenbezogene Daten in der Vorsorgekartei verarbeitet werden, sind die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
Zum Beispiel: Haben Sie eine schriftliche Dokumentation zum Verfahren – Stichwort „Art. 30 DSGVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“?
Es ist wichtig, die Datensicherheit, Datensparsamkeit und den Schutz vor unbefugtem Zugriff im Blick zu haben.
Sanktionen
Das korrekte Führen der Vorsorgekartei nach ArbMedVV ist gesetzlich vorgeschrieben und Verstöße können geahndet werden. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben können zusätzliche Sanktionen nach sich ziehen.
Fazit
Hinweis
Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel