Microsoft-Onlinedienste

Wichtiger Hinweis für Nutzer
von Microsoft-Onlinediensten

„… Die DSK [Anm.: Datenschutzkonferenz] stellt unter Bezugnahme auf die Zusammenfassung des Berichts fest, dass der Nachweis von Verantwortlichen, Microsoft 365 datenschutzrechtskonform zu betreiben, auf der Grundlage des von Microsoft bereitgestellten „Datenschutznachtrags vom 15. September 2022“ nicht geführt werden kann.

Solange insbesondere die notwendige Transparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten aus der Auftragsverarbeitung für Microsofts eigene Zwecke nicht hergestellt und deren Rechtmäßigkeit nicht belegt wird, kann dieser Nachweis nicht erbracht werden. …“

Stand: 24.11.2022

Quelle: https://datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2022_24_11_festlegung_MS365.pdf

Zur Zusammenfassung der Bewertung der aktuellen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung der AG DSK „Microsoft-Onlinedienste“ kommen Sie über den Button.

Auf der Seite des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz finden Sie FAQs zu Microsoft 365, darunter auch „Unter welchen Voraussetzungen ist ein datenschutzkonformer Einsatz von Microsoft 365 denkbar“ und auch Hinweise zu technisch-organisatorischen Maßnahmen.

Sie müssen handeln. Denn die Verantwortung liegt nicht nur bei Microsoft, sondern ebenso bei Ihnen, als den Verantwortlichen in den Unternehmen. Sie müssen entscheiden, ob sie Microsoft-Onlinedienste weiterhin nutzen oder nicht.

Bitte stimmen Sie sich unverzüglich mit Ihrem IT-Dienstleister über das weitere Vorgehen ab.

Sollten Sie Fragen haben, so melden Sie sich bitte bei mir.

Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

Diese Information soll Ihnen Hilfestellung bieten und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Information mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.