Evakuierungshelfer

Die Arbeitgeberpflichten gemäß §10 ArbSchG umfassen nicht nur die Benennung von Brandschutzhelfern und Ersthelfern, sondern auch von Evakuierungshelfern. Diese sind für die Organisation und Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen im Notfall zuständig und sollten regelmäßig geschult werden. Zu den Aufgaben der Evakuierungshelfer gehören u.a. die Überwachung einer zügigen und vollständigen Räumung, die Organisation von Brandschutzmaßnahmen und Erste Hilfe sowie die Betreuung von Personen am Sammelplatz. Eine Schulung der Evakuierungshelfer sollte mindestens einmal jährlich erfolgen, um die Compliance-Vorgaben zu erfüllen und im Notfall bestmöglich agieren zu können.

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