Brandschutzordnung
Brandschutzordnung â Regeln fĂŒr das Erstellen und das AushĂ€ngen der Brandschutzordnung Teil A
Sie kennen alle die Brandschutzordnung Teil A. Sie haben diese alle schon einmal gesehen.
Sie hĂ€ngt meistens in der NĂ€he des Eingangs â richtigerweise.
Wichtig: âSie ersetzt nicht die Verhaltensregeln im Brandfall, welche in Flucht- und RettungsplĂ€nen nach ASR A1.3 enthalten sindâ (Quelle: DIN 14096:2014-05)
Quelle ASR
Die Technische Regel fĂŒr ArbeitsstĂ€tten â MaĂnahmen gegen BrĂ€nde, ASR A2.2, fordert unter 7. Organisation des betrieblichen Brandschutzes, dass der Arbeitgeber die notwendigen MaĂnahmen gegen EntstehungsbrĂ€nde einschlieĂlich der Verhaltensregeln im Brandfall (z. B. Evakuierung von GebĂ€uden) festzulegen und zu dokumentieren hat.
ASR A2.2
âDie MaĂnahmen fĂŒr alle Personen, die sich in der ArbeitsstĂ€tte aufhalten, sind an gut zugĂ€nglicher Stelle in geeigneter Form auszuhĂ€ngen, wenn:
- erhöhte BrandgefÀhrdung vorliegt,
- der Aushang eines Flucht- und Rettungsplanes nach ASR A2.3 âFluchtwege und NotausgĂ€nge, Flucht- und Rettungsplanâ erforderlich ist oder
- sich hÀufig Besucher oder Fremdfirmen in der ArbeitsstÀtte aufhalten, insbesondere wenn sie nicht begleitet sind.
Dies kann z. B. als
- Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096:2014-05 âBrandschutzordnung â Regeln fĂŒr das Erstellen und das AushĂ€ngenâ oder
- âRegeln fĂŒr das Verhalten im Brandfallâ des Flucht- und Rettungsplanes nach ASR A1.3 âSicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungâ erfolgen.
Die MaĂnahmen fĂŒr alle BeschĂ€ftigten sind diesen durch Auslegen oder in elektronischer Form zugĂ€nglich zu machen.
Dies kann z. B. in Form der Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096:2014-05 âBrandschutzordnung â Regeln fĂŒr das Erstellen und das AushĂ€ngenâ erfolgen.â
Und hier hapert es in vielen FĂ€llen â in vielen Unternehmen fehlt die Information fĂŒr BeschĂ€ftigte. Meine Empfehlung â bauen Sie die Informationen nach DIN 14096 auf; dann vergessen Sie auch keinen wichtigen Punkt.
DIN 14096
Die Gliederung nach DIN 14096 lautet wie folgt:
a) Einleitung;
b) Brandschutzordnung (Darstellung des Teils A (Aushang));
c) BrandverhĂŒtung;
d) Brand- und Rauchausbreitung;
e) Flucht- und Rettungswege;
f) Melde- und Löscheinrichtungen
g) Verhalten im Brandfall;
h) Brand melden;
i) Alarmsignale und Anweisungen beachten;
j) in Sicherheit bringen;
k) Löschversuche unternehmen;
l) Besondere Verhaltensregeln;
m) Anhang.
Ăbrigens: Nicht nur die ArbeitsstĂ€ttenverordnung fordert, dass Sie MaĂnahmen fĂŒr die BeschĂ€ftigten festlegen und diese jĂ€hrlich unterweisen, sondern auch in Brandschutzkonzepten oder Bau- und Betriebsgenehmigungen können Verpflichtungen enthalten sein.
Auch noch ASR A 2.2: âDie MaĂnahmen fĂŒr BeschĂ€ftigte mit besonderen Aufgaben im Brandschutz, soweit diese vorhanden sind (z. B. Brandschutzbeauftragte), sind diesen gegen Nachweis gegebenenfalls auch elektronisch bekannt zu machen. Dies kann beispielsweise in Form der Brandschutzordnung Teil C nach DIN 14096:2014-05 âBrandschutzordnung â Regeln fĂŒr das Erstellen und das AushĂ€ngenâ erfolgen.â
Brandschutz â Organisation
Sie sehen, die Organisation des betrieblichen Brandschutzes ist sehr umfangreich. Lassen Sie sich unterstĂŒtzen â sowohl durch Ihre SIFA, Ihren Brandschutzbeauftragten oder durch Mitarbeitende der Feuerwehr. Nutzen Sie auch das Wissen und Können Ihrer Brandschutzhelfer.
FĂŒr die Beantwortung Ihrer Fragen stehe ich Ihnen gerne zur VerfĂŒgung.
Ich wĂŒnsche Ihnen gute Erkenntnisse und verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel
Diese Information soll Ihnen Hilfestellung bieten und erhebt daher keinen Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit. Obwohl diese Information mit gröĂtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung fĂŒr die inhaltliche Richtigkeit ĂŒbernommen werden.