Brandschutzordnung

Brandschutzordnung – Regeln fĂŒr das Erstellen und das AushĂ€ngen - Brandschutzordnung Teil A

Brandschutzordnung – Regeln fĂŒr das Erstellen und das AushĂ€ngen der Brandschutzordnung Teil A

Sie kennen alle die Brandschutzordnung Teil A. Sie haben diese alle schon einmal gesehen.

Brandschutzordnung Teil A

Sie hĂ€ngt meistens in der NĂ€he des Eingangs – richtigerweise.

Wichtig: „Sie ersetzt nicht die Verhaltensregeln im Brandfall, welche in Flucht- und RettungsplĂ€nen nach ASR A1.3 enthalten sind“ (Quelle: DIN 14096:2014-05)

Flucht- und Rettungsplan - Quelle ASR A 1-3

Quelle ASR

Die Technische Regel fĂŒr ArbeitsstĂ€tten – Maßnahmen gegen BrĂ€nde, ASR A2.2, fordert unter 7. Organisation des betrieblichen Brandschutzes, dass der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen gegen EntstehungsbrĂ€nde einschließlich der Verhaltensregeln im Brandfall (z. B. Evakuierung von GebĂ€uden) festzulegen und zu dokumentieren hat.

ASR A2.2

„Die Maßnahmen fĂŒr alle Personen, die sich in der ArbeitsstĂ€tte aufhalten, sind an gut zugĂ€nglicher Stelle in geeigneter Form auszuhĂ€ngen, wenn:

  • erhöhte BrandgefĂ€hrdung vorliegt,
  • der Aushang eines Flucht- und Rettungsplanes nach ASR A2.3 „Fluchtwege und NotausgĂ€nge, Flucht- und Rettungsplan“ erforderlich ist oder
  • sich hĂ€ufig Besucher oder Fremdfirmen in der ArbeitsstĂ€tte aufhalten, insbesondere wenn sie nicht begleitet sind.

Dies kann z. B. als

  • Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096:2014-05 ‚Brandschutzordnung – Regeln fĂŒr das Erstellen und das AushĂ€ngen‘ oder
  • ‚Regeln fĂŒr das Verhalten im Brandfall‘ des Flucht- und Rettungsplanes nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ erfolgen.

Die Maßnahmen fĂŒr alle BeschĂ€ftigten sind diesen durch Auslegen oder in elektronischer Form zugĂ€nglich zu machen.

Dies kann z. B. in Form der Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096:2014-05 ‚Brandschutzordnung – Regeln fĂŒr das Erstellen und das AushĂ€ngen‘ erfolgen.“

Und hier hapert es in vielen FĂ€llen – in vielen Unternehmen fehlt die Information fĂŒr BeschĂ€ftigte. Meine Empfehlung – bauen Sie die Informationen nach DIN 14096 auf; dann vergessen Sie auch keinen wichtigen Punkt.

DIN 14096

Die Gliederung nach DIN 14096 lautet wie folgt:

a) Einleitung;

b) Brandschutzordnung (Darstellung des Teils A (Aushang));

c) BrandverhĂŒtung;

d) Brand- und Rauchausbreitung;

e) Flucht- und Rettungswege;

f) Melde- und Löscheinrichtungen

g) Verhalten im Brandfall;

h) Brand melden;

i) Alarmsignale und Anweisungen beachten;

j) in Sicherheit bringen;

k) Löschversuche unternehmen;

l) Besondere Verhaltensregeln;

m) Anhang.

Übrigens: Nicht nur die ArbeitsstĂ€ttenverordnung fordert, dass Sie Maßnahmen fĂŒr die BeschĂ€ftigten festlegen und diese jĂ€hrlich unterweisen, sondern auch in Brandschutzkonzepten oder Bau- und Betriebsgenehmigungen können Verpflichtungen enthalten sein.

Auch noch ASR A 2.2: „Die Maßnahmen fĂŒr BeschĂ€ftigte mit besonderen Aufgaben im Brandschutz, soweit diese vorhanden sind (z. B. Brandschutzbeauftragte), sind diesen gegen Nachweis gegebenenfalls auch elektronisch bekannt zu machen. Dies kann beispielsweise in Form der Brandschutzordnung Teil C nach DIN 14096:2014-05 ‚Brandschutzordnung – Regeln fĂŒr das Erstellen und das AushĂ€ngen‘ erfolgen.“

Brandschutz – Organisation

Sie sehen, die Organisation des betrieblichen Brandschutzes ist sehr umfangreich. Lassen Sie sich unterstĂŒtzen – sowohl durch Ihre SIFA, Ihren Brandschutzbeauftragten oder durch Mitarbeitende der Feuerwehr. Nutzen Sie auch das Wissen und Können Ihrer Brandschutzhelfer.

FĂŒr die Beantwortung Ihrer Fragen stehe ich Ihnen gerne zur VerfĂŒgung.

Ich wĂŒnsche Ihnen gute Erkenntnisse und verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

Diese Information soll Ihnen Hilfestellung bieten und erhebt daher keinen Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit. Obwohl diese Information mit grĂ¶ĂŸtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung fĂŒr die inhaltliche Richtigkeit ĂŒbernommen werden.

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