Das Reinigen des Arbeitsbereichs durch Kehren

Kaffeevollautomat - Betriebsanleitung als Betriebsanweisung

Das obige Bild stammt von einer Baustellenbegehung.

Ein Besen.

„Erst wirbeln wir den Staub auf und behaupten dann, dass wir nichts sehen können.“ Quelle George Berkeley

Nicht erst der Staub, der dafür sorgt, dass wir blind werden, ist eine Gefährdung für den Menschen, sondern bereits Staub, der für uns unsichtbar ist.

Beim Kehren atmen wir den Staub dann ein, nicht nur auf Baustellen.

Deshalb ist seit Langem in der Gefahrstoffverordnung nachfolgender Passus enthalten – aus gutem Grund!

„… Ablagerungen von Stäuben sind zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, so sind die Staubablagerungen durch Feucht- oder Nassverfahren nach dem Stand der Technik oder durch saugende Verfahren unter Verwendung geeigneter Staubsauger oder Entstauber zu beseitigen. Das Reinigen des Arbeitsbereichs durch Kehren ohne Staub bindende Maßnahmen oder Abblasen von Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig.“ (Auszug aus der Gefahrstoffverordnung, Anhang I, Nr. 2, Partikelförmige Gefahrstoffe)

Prüfen Sie bitte in Ihrem Unternehmen, ob noch Besen bereitgestellt sind. Prüfen Sie bitte, wie diese verwendet werden.

Ich wünsche Ihnen gute Erkenntnisse und
verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

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