Richtiger Umgang mit Leitern

Leider kein Einzelfall – Leitern werden immer wieder für akrobatische Kunststücke missbraucht.

Vielfach ist es fehlendes Bewusstsein für die Gefahren.

Größtenteils werden die Beschäftigten aber auch von Ihren Vorgesetzten nicht richtig unterwiesen.

Was ist bei der Unterweisung der Beschäftigten zu beachten?

Mindestens beinhaltet eine Unterweisung:

  • Hinweise zur bestimmungsgemäßen Benutzung,
  • bauartspezifische Hinweise,
  • Hinweise auf zusätzliche Gefährdungen

Die Verhaltensmaßnahmen bei der Benutzung von tragbaren Leitern lassen sich leicht anhand der auf der Leiter angebrachten Benutzungsanleitung in Form von Piktogrammen erklären.

Richtiger Umgang mit Leitern - Piktogramme

Ziel: Nachhaltiges Bewusstsein bei den Beschäftigten bilden, dass es zu Unfällen mit bleibenden Schäden auch schon beim Absturz aus geringen Höhen kommen kann.

Die Unterweisung ist mindestens jährlich, sowie bei besonderen Anlässen, z. B. nach einem Unfall oder dem Einsatz neuer Leiterbauarten, durchzuführen.

Haben Sie Ihre Beschäftigten in diesem Jahr bereits zum richtigen Umgang unterwiesen?

Wenn Sie Fragen zur Umsetzung haben? „Pick my brain“ – Fragen Sie mich!

Ich wünsche Ihnen frische Erkenntnisse und
verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

Diese Information soll Ihnen Hilfestellung bieten und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Information mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.

Kohlendioxid – Feuerlöscher

 Kohlendioxid-Feuerlöscher

Ich wurde überrascht. Mir wurde in einer Mail durch einen für das Thema Arbeitsschutz sensibilisierten Beschäftigten mitgeteilt, dass der Fachingenieur Brandschutz jetzt die Planung der Feuerlöscher fertiggestellt habe. Und auch ich müsse doch wohl über die Planung Bescheid wissen – es sollen CO₂-Feuerlöscher zum Einsatz kommen. Die Bauleitung und auch der Fachingenieur hatten mal wieder vergessen, mich zu informieren.

Problem:

Eine Gefährdungsbeurteilung ist noch nicht erstellt.

Doch wie so oft: Gut gemeint ist nicht gut gemacht, da nicht richtig durchdacht.

Die Nutzung von CO₂-Feuerlöschern kann insbesondere in kleinen und engen Räumen plötzlich lebensgefährlich werden. Voraussetzung für die Bereitstellung von CO₂-Feuerlöschern ist – auch hier – eine Gefährdungsbeurteilung.

Die DGUV-Information 205–034, Oktober 2019, bietet Ihnen in diesem Zusammenhang eine gute Hilfestellung. Sie finden dort nicht nur Grundlagenwissen, sondern auch Empfehlungen zur Kennzeichnung sowie Informationen zum richtigen Verhalten beim Löscheinsatz.

Fordern Sie Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) ein.

Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen frische Erkenntnisse und

verbleibe auf das Herzlichste

Ihr

Hartmut Frenzel

Diese Information soll Ihnen Hilfestellung bieten und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Information mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden. Alle Begriffe sind genderneutral zu verstehen.

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