DS-GVO – Auskunftsanspruch

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10.000 Euro Schadensersatz wegen Verletzung des DS-GVO-Auskunftsanspruchs

Unternehmer aufgepasst:

Ein Unternehmen wurde vom Arbeitsgericht Oldenburg verurteilt, einem ehemaligen Mitarbeiter aufgrund der Verletzung seines Auskunftsanspruchs gemäß Art. 15 Abs. 1 DS-GVO einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 10.000 EUR zu zahlen.

Anders als das Bundesarbeitsgericht, welches in einem ähnlichen Fall einen Schadensersatz in Höhe von 1.000 EUR als ausreichend erachtete, ist das ArbG hier der Ansicht, dass aufgrund des deutlich höheren Auskunftsinteresses des Klägers sowie des langen Zeitraums der Nichterfüllung der Auskunftspflicht ein Schadensersatz in Höhe von 10.000 EUR gerechtfertigt ist.

Die Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs stellt bereits eine Verletzung der DS-GVO dar und führt zu einem auszugleichenden immateriellen Schaden, für den eine detaillierte Darlegung nicht erforderlich ist.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie Auskunftspflichten gemäß Art. 12 Abs. 3 DS-GVO innerhalb eines Monats erfüllen.

Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

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