Gefähdungsbeurteilung Mutterschutz
Sie erinnern sich noch an meinen Beitrag zum Thema Arbeitsschutzkontrollen? Falls nein, Sie können...
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WeiterlesenBedauerlicherweise nimmt die Unachtsamkeit wieder zu, und der Staplerschlüssel bleibt stecken. Schulen Sie Ihre Beschäftigten.
WeiterlesenInventur Alle sind der Empfehlung gefolgt, haben sich Zeit genommen und sind durch ihren Betrieb...
WeiterlesenUV-Strahlung ist eine ernsthafte Gesundheitsgefahr, die die Haut schneller altern lässt,...
WeiterlesenDas ordnungsgemäße Führen einer Vorsorgekartei ist für die betriebliche Gesundheitsvorsorge von...
WeiterlesenEntdecken Sie in diesem Blogbeitrag, wie die Wunschvorsorge als Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge am Arbeitsplatz genutzt werden kann, um das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern. Erfahren Sie, warum es für Unternehmen sinnvoll ist, in proaktive Gesundheitsmaßnahmen zu investieren und wie sie dabei vorgehen können
WeiterlesenEine regelmäßige Überprüfung von elektronischen Geräten im Büro ist wichtig, um potenzielle Brandverursacher wie Gefrierfächer und Mehrfachsteckdosen zu vermeiden. Regelmäßige Wartung und Austausch minimieren das Risiko von Schäden und Unfällen.
WeiterlesenEntdecken Sie die Wichtigkeit der regelmäßigen Prüfung und Wartung von Brandschutztüren, um die Sicherheit von Menschen und Gebäuden im Brandfall zu gewährleisten. Erfahren Sie mehr über gesetzliche Vorschriften und Best Practices für den Umgang mit Feuerschutzabschlüssen.
WeiterlesenAuszüge aus dem Urteil
„… Die Klägerin teilte mit, dass sie an einem bEM teilnehmen wolle, sie unterzeichnete aber die ihr diesbezüglich von der Beklagten übermittelte datenschutzrechtliche Einwilligung nicht, sondern stellte Rückfragen und wählte eigene Formulierungen. Hierauf erhielt die Klägerin eine Einladung zu einem Gespräch am 24. Juli 2019. In diesem wurde die Klägerin darauf hingewiesen, dass ohne ihre Unterschrift unter die vorformulierte Datenschutzerklärung ein bEM-Verfahren nicht durchgeführt werden könne. In der Folgezeit wies die Beklagte die Klägerin mehrfach, zuletzt in einem Gespräch vom 27. August 2019, darauf hin, dass die Durchführung eines bEM ohne die datenschutzrechtliche Einwilligung nicht möglich sei. In der Zeit vom 17. September 2019 bis zum 29. Oktober 2019 war die Klägerin bei der Beklagten im Rahmen einer Wiedereingliederung tätig. …“
„… Die fehlende Bereitschaft der Klägerin, die datenschutzrechtliche Einwilligung zu unterzeichnen, stehe einer fehlenden Zustimmung zur Durchführung eines bEM gleich. …“
WeiterlesenEine Frage, die mir in dieser Woche gestellt wurde. Das Arbeitsschutzrecht umfasst eine Vielzahl...
WeiterlesenAktualisierter rentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
WeiterlesenDas Gerücht hält sich hartnäckig. Während mehrerer Gefahrgutschulungen für den Verkehrsträger...
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