Änderung der EnSikuMaV

Sprechen wir über Compliance!

Zweite Verordnung zur Änderung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung

Änderung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung

In § 13 der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung vom 26. August 2022 (BGBl. I S. 1446), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. September 2022 (BAnz AT 30.09.2022 V2) geändert worden ist, wird die Angabe „28. Februar 2023“ durch die Angabe „15. April 2023“ ersetzt.

Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

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Teilnahmebescheinigung der UK NRW

Teilnahmebescheinigung - Fachtagung "Geplante Änderung der Gefahrstoffverordnung – was kommt da auf Sie zu?" | Dr. Hartmut FrenzeL

Teilnahmebescheinigung

Fachtagung „Geplante Änderung der Gefahrstoffverordnung – was kommt da auf Sie zu?“

Inhalte der Fachtagung:

  • Aktuelles aus dem Regelwerk: Änderung der Gefahrstoffverordnung
  • Was verbirgt sich hinter dem Begriff Fachkunde im Gefahrstoffrecht
  • Schadstoffe in Gebäuden: Asbest, PAK, PCB & Co
  • Tätigkeiten im Bestand: Anforderungen an die Planung und Vergabe von Aufträgen
  • Tätigkeiten im Bestand: Anforderungen an die Durchführung
  • Umweltmedizinisch-toxikologische Bewertung von Gebäudeschadstoffen
Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.