Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen – SiGeKo

Dr. Hartmut Frenzel ist Ihr verlässlicher Partner
für den Arbeitsschutz am Bau.

Dr. Hartmut Frenzel ist auch gerne für Sie Vorort im Einsatz

Foto: Bernd Himmelsbach

Sicherheit und Gesundheit am Bau

Die Rolle des SiGeKo

Sicherheit und Gesundheit sind entscheidend bei jedem Bauprojekt. Als Bauherr oder Bauherrin ist es Ihre Verantwortung, für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen. Hier kommt der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ins Spiel.

SiGeKo ist ein Experte für Sicherheit und Gesundheit auf der Baustelle. Er kümmert sich um die Koordination und Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen und hilft dabei, die Gesundheit aller auf der Baustelle arbeitenden Menschen zu schützen.

Eine Baustelle kann oft chaotisch sein, mit vielen verschiedenen Unternehmen und Arbeitern, die gleichzeitig arbeiten. Es ist wichtig, alles gut zu organisieren – und genau hier kann ein SiGeKo helfen.

Der SiGeKo sollte von Anfang an in Ihr Bauprojekt eingebunden sein. Bereits in der Planungsphase setzt er die Sicherheitsstandards und stellt sicher, dass diese in den Ausschreibungs- und Vergabeprozess einfließen. Zudem muss der Bauherr die Baustelle spätestens 14 Tage vor Baubeginn bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anmelden.

Ein wichtiger Teil der Arbeit des SiGeKo ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan). In diesem Plan werden alle möglichen Gefahren auf der Baustelle erfasst und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt.

Außerdem berücksichtigt der SiGeKo auch zukünftige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am Bauwerk. Gemeinsam mit den Projektpartnern sucht er nach Lösungen für potenzielle Probleme, die in Zukunft auftreten könnten.

Dr. Frenzel ist Ihr kompetenter SiGeKo in Wuppertal und ganz Nordrhein-Westfalen.

Brauchen Sie einen SiGeKo für Ihr Bauprojekt? Zögern Sie nicht, Dr. Frenzel zu kontaktieren!

Übrigens:

Ein immer wieder anzutreffender Irrtum, dem gerne gewerbliche Bauherren unterliegen. Ich habe eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA). Ich weiß ohnehin nicht, was die eigentlich genau den lieben langen Tag macht. Sie kann doch die Baustellenkoordination übernehmen – sie hat doch Ahnung von Arbeitsschutz.

Das ist in Summe jedoch falsch. Ein SiGeKo ist eine eigene Rechtsfigur. Neben den arbeitsschutzfachlichen Kenntnissen muss sie über bautechnische Kompetenz verfügen, ebenso spezielle Koordinationsfähigkeiten besitzen.

Mehr lesen Sie in der RAB 30, Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV).

Eine Referenz

Eine Referenz

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf der Baustelle

SiGeKo mit Hubschraubereinsatz

Wann benötigt man einen SiGeKo?

Gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) ist für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, mindestens ein geeigneter Koordinator (SiGeKo) zu bestellen.

Baustellenverordnung?

Die BaustellV hat zum Ziel, durch organisatorische Maßnahmen und technische Arbeitsschutzvorkehrungen die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen wesentlich zu verbessern.

Übrigens: Bereits seit 1998 sind die Anforderungen der BaustellV bei Bauvorhaben in Deutschland verbindlich umzusetzen.

Konkret verlangt die BaustellV:

  • Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsschutzpflichten
  • Vorankündigung bei der Behörde bei größeren Bauvorhaben
  • Bestellung eines Koordinators, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden
  • Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan), bei größeren Baustellen und bei besonders gefährlichen Arbeiten
  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

Wann muss ich einen SiGeKo beauftragen?

(und weitere Verpflichtungen)

Aktivitäten nach Baustellenverordnung

Erforderliche Aktivitäten nach der Baustellenverordnung ab 1. April 2023

Was macht der SiGeKo?
Welche Aufgaben hat ein SiGeKo?

Leistungen im Detail

Aufgaben des Koordinators während der Planung der Ausführung (QUELLE: RAB 30)

  • Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung.
  • Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
  • Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausarbeiten oder ausarbeiten lassen und an den Planungsprozess anpassen, soweit dies erforderlich ist.
  • Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung.
  • Gegebenenfalls Erstellen einer Baustellenordnung.
  • Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage und Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten.
  • Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen; gegebenenfalls Mitwirken bei der Prüfung der Angebote und der Vergabe.
  • Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden.
  • Gegebenenfalls Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz).

 

Aufgaben des Koordinators während der Ausführung des Bauvorhabens

  • Gegebenenfalls Aushängen und Anpassen der Vorankündigung.
  • Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen.
  • Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte).
  • Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch Sicherheitsbesprechungen und -begehungen mit Dokumentation und Auswerten der Ergebnisse.
  • Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zum Beispiel durch Einfordern von Nachweisen.
  • Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.
  • Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
  • Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz.

Was kostet ein SiGeKo?

Das Honorar für meine Leistungen als SiGeKo ermittle ich auf Basis der AHO-Empfehlung Nr. 15, Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand Juni 2022.

Gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot.

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