Die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ist veröffentlicht und tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft.
Ich wünsche Ihnen gute Erkenntnisse und verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel
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