Sprechen wir über Compliance!

Arbeitsschutzkontrolle

Kennen Sie das Gefahrstoffverzeichnis ihres Unternehmens?

Nein?

Wenn Sie im Büro arbeiten, werden Sie wenig Berührungspunkte mit Gefahrstoffen haben. Aber gänzlich auszuschließen, ist das nicht.

Lassen Sie mich eine Geschichte aus meiner Beratungspraxis erzählen.

Es gab einen Mitarbeiter einer Bank, der über allergische Reaktionen klagte, immer wenn er an seinem Schreibtisch saß. Hautausschlag plagte ihn konstant während der Arbeitswoche, verschwand aber merkwürdigerweise über das Wochenende. Seine Kollegen machten sich über ihn lustig und streuten Gerüchte, dass er unter einer „Bürostauballergie“ leiden würde. Der arme Mann litt nicht nur körperlich, sondern auch psychisch.

Der Betriebsarzt und ich begannen, nach der Ursache dieses merkwürdigen Phänomens zu suchen. Wir überprüften eine Reihe von Faktoren, einschließlich der Reinigung des Teppichbodens und ob kürzlich Reparaturarbeiten in seinem Büro durchgeführt worden waren.

Die tatsächliche Ursache wurde durch die Zusammenarbeit mit dem Mitarbeiter recht schnell entdeckt. Ein Reinigungsmittel, das von einem externen Reinigungsunternehmen verwendet wurde, war der Übeltäter. Dies wurde dank des vorbildlich geführten Gefahrstoffverzeichnisses des externen Dienstleisters (leider außergewöhnlich) identifiziert.

Das Gefahrstoffverzeichnis (auch Gefahrstoffkataster genannt) ist eine gesetzliche Verpflichtung, die sich aus der Gefahrstoffverordnung ergibt. Es muss mindestens folgende Informationen enthalten:

  1. Bezeichnung des Gefahrstoffs,
  2. Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,
  3. Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,
  4. Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.

Es ist wichtig, dass die Informationen zu den Punkten 1, 2 und 4 für alle betroffenen Beschäftigten und ihre Vertretung zugänglich sind.

Also nehmen Sie sich einen Moment Zeit und fragen Sie in Ihrem Unternehmen nach dem Gefahrstoffverzeichnis. Es ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern es könnte auch dabei helfen, unvorhersehbare Gesundheitsprobleme zu vermeiden. Es ist immer besser, sicher zu sein.

Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

Diese Information soll Ihnen Hilfestellung bieten und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Information mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.


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