In eigener Sache
Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten der IHK Bonn/Rhein-Sieg
Die Schulung erfüllt die Anforderungen nach § 5 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) vom 25.02.2011 in der Fassung vom 11.03.2019 und wurde auf Grundlage der Anerkennung der IHK Bonn/Rhein-Sieg vom 12.02.2019 nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 GbV durchgeführt. Die behandelten Sachgebiete umfassten die Themen aus den Unterabschnitten 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR / RID / ADN sowie aus § 8 GbV.
Gesamtdauer der Schulung: 30