Fahrbare Hubarbeitsbühnen – Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

Archivfoto vom Sommer

In der Praxis sieht man selten Beschäftigte, die im Arbeitskorb einer fahrbaren Hubarbeitsbühne eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) tragen.

Spricht man die Beschäftigten darauf an, erinnern sie sich urplötzlich wieder an ihre Ausbildung / jährliche Unterweisung und die Anweisungen ihres Chefs.

Schnell wird dann das „Sicherheitsgeschirr“ aus dem Auto geholt. Meistens werden dann auch noch andere Schuhe angezogen und man trägt einen Helm mit Kinnriemen.

Aber häufig ist die vorhandene PSAgA nicht für die Sicherung im Arbeitskorb ausreichend.

Lesenswert: die FBHL-002 „Fahrbare Hubarbeitsbühnen – Maßnahmen gegen Sturz aus der Arbeitsbühne“.

Sollten Sie Fragen haben, so melden Sie sich bei mir.

Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

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