Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV)

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV) ist vom 26. August 2022. Sie wurde am 31. August 2022 im BGBl. I veröffentlicht und gilt seit dem 01. September 2022. Sie tritt mit Ablauf des 28. Februar 2023 außer Kraft.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat am 7. September 2022 Erläuterungen zur Umsetzung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) an Innenraumarbeitsplätzen veröffentlicht.

Auszug: „Zur Sicherung der Energieversorgung hat die Bundesregierung die auf sechs Monate befristete Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung, EnSikuMaV) verabschiedet. Dieses Fachbereich AKTUELL dient als Erläuterung und Konkretisierung der Maßnahmen zur Energieeinsparung bezüglich des Raumklimas in der EnSikuMaV. Dabei wird nicht auf Arbeitsplätze z. B. in der Lebensmittelindustrie eingegangen, an denen wegen betriebstechnischer Gründe besondere Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden. Zudem bezieht sich das Fachbereich AKTUELL nur auf den Zeitraum der Gültigkeit der EnSikuMaV vom 01.09.2022 bis 28.02.2023.
Das Raumklima in Innenräumen wird u. a. durch die Lufttemperatur und die Wärmestrahlung der umgebenden Flächen beeinflusst. Da viele Menschen einen großen Teil ihrer Arbeitszeit in Innenräumen verbringen, ist ein thermisch behagliches Raumklima wichtig für Gesundheit und Wohlbefinden sowie Leistungsfähigkeit. Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der konkretisierenden Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ muss in umschlossenen Arbeitsräumen eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ vorhanden sein. Mit der EnSikuMaV werden gegenüber den in der ASR A3.5 festgelegten Mindestwerten für die Lufttemperatur temporär niedrigere Werte genannt, um Energieeinsparungen zu realisieren.“

Ich wünsche Ihnen gute Erkenntnisse und verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

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