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Brandschutztüren – Prüfung und Wartung

Im Brandfall können Feuerschutzabschlüsse entscheidend für das Überleben von Menschen im Gebäude sein.

Dennoch unterschätzen viele Betreiber die Notwendigkeit, diese Türen regelmäßig zu prüfen/warten.

Es herrscht die irrige Annahme, dass Feuerschutztüren nach ihrer Installation über Jahre hinweg ohne weitere Maßnahmen funktionstüchtig bleiben.

Auszug einer bauaufsichtlichen Zulassung für eine T-30-Tür

Auszug Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Hinweis zur Wartungsanleitung

3.2.3 Wartungsanleitung

Zu jedem Feuerschutzabschluss ist vom Antragsteller/Hersteller eine schriftliche Wartungsanleitung zur Verfügung zu stellen.

Aus der Wartungsanleitung muss ersichtlich sein, welche Arbeiten auszuführen sind, damit sichergestellt ist, dass der eingebaute Feuerschutzabschluss auch nach längerer Nutzung seine Aufgabe erfüllt (z. B. Wartung von Verschleißteilen, Schließmitteln).

Auszug aus einer Wartungsanleitung eines Türherstellers

Prüfung und Wartung

Soviel zum Baurecht. Für Arbeitsstätten tritt noch – neben der Wartung – die Prüfpflicht hinzu. Die ASR A1.7 führt zu Türen aus:

10.2 Sicherheitstechnische Prüfung

(3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen).

(4) Die sicherheitstechnische Prüfung schließt die Überprüfung des Vorhandenseins einer vollständigen technischen Dokumentation und der Betriebsanleitung ein.

Bitte beachten

Die DGUV Information 205-040, Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz, wurde im März 2023 aktualisiert.

DGUV Information 205-040 Prüffristen im Brandschutz
Screenshot 2023-04-13 at 20-5Rauch und Feuerschutzabschlüsse

Haben Sie die Wartungen / Prüfungen rechtskonform organisiert?

Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

Diese Information soll Ihnen Hilfestellung bieten und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Information mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.


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