Sprechen wir über Compliance!

Arbeitsschutzkontrolle

Ein außergewöhnliches Wort. 🤣

Am 26. Mai 2023 hatte ich unter der Überschrift „Arbeitsschutzkontrollen in NRW: Vorbereitungstipps“ auf die anstehenden Besichtigungen durch die Arbeitsschutzbehörden und auf deren Prüfpunkte aufmerksam gemacht.

Die Behörden haben jetzt noch einen weiteren Punkt in ihrer Prüfliste: Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Doch das soll heute nicht das Thema werden.

Thema soll sein, „Arbeitsschutzausschusssitzungsprotokolle“. Diese Protokolle sollen vorgelegt werden, wenn die Bezirksregierung kontrollieren kommt.

Schon 2018 habe ich in einem Blog-Beitrag geschrieben, dass ASA-Protokolle nicht erstellt werden müssen.

Es existiert keine Rechtsgrundlage!

Laut Arbeitssicherheitsgesetz finden ASA-Sitzungen in der Regel mindestens viermal pro Jahr statt, wobei der Ausschuss dem Arbeitgeber Lösungsansätze und Ideen zum Arbeitsschutz präsentiert. Der Arbeitsschutzausschuss ist jedoch kein Beschlussorgan, sondern dient der Beratung des Arbeitgebers. Daher müssen und sollten keine Entscheidungen in der Sitzung getroffen werden.

ASA-Protokolle

In meinem Berufsleben habe ich schon viele ASA-Protokolle gesehen. Da werden Gefährdungen erfasst, Maßnahmen abgeleitet und dann Termine fixiert. Oder es wird festgelegt, dass die Unternehmerpflichten doch jetzt endlich auf alle Führungskräfte übertragen werden sollen. Schaut man jedoch zwei Jahre später in ein aktuelles Protokoll, so stellt man fest, es wurden viele Themen immer noch nicht angepackt.

In diesem Fall kann ein solches Dokument sogar dem Arbeitgeber zum Verhängnis werden.

Lassen Sie es nicht so weit kommen. Verzichten Sie auf die Erstellung von derartigen Dokumenten.

Lesen Sie dazu auch eine anonyme Anfrage an die Bezirksregierung Düsseldorf auf der Website FragDenStaat, und deren Antwort, Stichwort: „Betriebsbesichtigung Arbeitsschutz – Rechtsgrundlage für Arbeitsschutzausschuss-Sitzungsprotokolle“.

Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

Diese Information soll Ihnen Hilfestellung bieten und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Information mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.


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