Neues Formblatt

Als SIFA erhalte ich Kopien von Unfallanzeigen. Häufig werden aus Unwissenheit noch die alten Formulare verwendet.

Aktuelle Fassung:

  • Die Angaben zum Geschlecht wurden um die Einträge „Divers“ und „keine Angabe“ erweitert.
  • Jetzt ist auch ein Feld „Unfall im Homeoffice“ vorhanden.

Sollten Sie das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung nutzen, sind weitere Angaben möglich:

  • ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt oder
  • ob ein Gewaltereignis vorgelegen hat.

Ab dem 1. Januar 2028 werden die Meldungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nur noch digital möglich sein.

Bis zum 31. Dezember 2027 können Sie Ihre Unfallanzeige jedoch noch per Post versenden.

Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen gute Erkenntnisse und verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

Diese Information soll Ihnen Hilfestellung bieten und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Information mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.