In den letzten Monaten nimmt die Nachlässigkeit wieder zu
Video
Quellen
BetrSichV – Anhang 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2)
Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
1.9 Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass
a) selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben, …
DGUV Information 208-004, Gabelstapler
7.1 Sichern gegen unbefugtes Benutzen
Nur vom Unternehmer beauftragte Personen dürfen den Gabelstapler fahren. Sie müssen verhindern, dass ihr Gabelstapler unbefugt benutzt wird. Dazu genügt in der Regel, wenn der Antrieb stillgesetzt und der Schlüssel abgezogen ist.
Der Fahrer besitzt die Schlüsselgewalt über den Gabelstapler. Er trägt auch die Verantwortung dafür, dass ihn niemand unbefugt benutzt […].
Sofern mehrere Fahrer denselben Gabelstapler benutzen müssen, sollte jeder Fahrer einen eigenen, besonders gekenzeichneten Schlüssel haben oder ein Codiersystem (Chipkarten) eingesetzt werden.