Kennen Sie Ihre Pflichten?
In Deutschland existieren verschiedene Regelungen, die sich mit der Prüfung von elektrischen Anlagen beschäftigen und die auch unterschiedliche Anforderungen an den Prüfer stellen.
Die erste Regelung, die in diesem Beitrag angesprochen wird, kommt aus dem Baurecht.
Baurecht
Es ist die PrüfVO. Diese ist Ländersache, wie das Baurecht insgesamt. In diesem Beitrag wird explizit die PrüfVO NRW angeschaut.
§ 1 definiert den Anwendungsbereich. In diesen fallen unter anderem Hallenbauten für gewerbliche oder industrielle Betriebe mit einer Geschossfläche von mehr als 2 000 m² oder auch Hochhäuser.
§ 2 legt das Prüfintervall fest. Bei Hallenbauten für gewerbliche oder industrielle Betriebe mit einer Geschossfläche von mehr als 2 000 m² beträgt das Intervall für die wiederkehrenden Prüfungen 6 Jahre.
Die Prüfung darf nur ein behördlich anerkannter Sachverständiger durchführen.
Verantwortlich: Betreiber
Ziel: Schutz des Gebäudes
Eine andere Prüfpflicht erwächst aus Unfallverhütungsvorschriften.
DGUV Vorschrift 3
Die Durchführungsanweisung der DGUV Vorschrift 3 formuliert: „Für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind die Forderungen hinsichtlich Prüffrist und Prüfer erfüllt, wenn die in Tabelle 1A genannten Festlegungen eingehalten werden“.
Die Tabelle 1A: Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel enthält unter anderem eine Frist von 4 Jahren für elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel. Prüfer kann eine Elektrofachkraft sein.
Verantwortlich: Unternehmer
Ziel: Schutz des Beschäftigten
Versicherungsrecht
Ist die Klausel SK 3602 Bestandteil des Versicherungsvertrages wirksam vereinbart, ergibt sich daraus eine Pflicht der wiederkehrenden Prüfung im Rhythmus von 2 Jahren.
Die Prüfung führt ein VdS-anerkannter Sachverständiger durch.
Verantwortlich: Versicherungsnehmer
Ziel: Sachschutz
Fazit
Prüfen Sie bitte, welche Pflichten Sie in Ihrem Unternehmen erfüllen müssen.
Für die Beantwortung von Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel