Artikel 33 DSGVO
Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
Lassen Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig zu Datenschutzthemen schulen.
Für die Beantwortung von Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel