Betrieb von elektrischen Anlagen (VDE 0105-100)

Die Verantwortung eines Betreibers für seine Anlagen und Betriebsmittel ist groß. Unfallverhütungsvorschriften regeln Details, die ein Unternehmer beachten muss.

Die DGUV Vorschrift 3 / DGUV Vorschrift 4 beispielsweise beschreibt die Anforderungen an elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel. Die jeweilige Vorschrift gilt für alle Betriebe, in denen mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gearbeitet wird; somit auch für reine Verwaltungsbetriebe. Anforderungen dieser DGUV Vorschriften sind bei der Planung, Herstellung oder Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu beachten.

Die Unfallversicherungsträger verweisen im jeweiligen Anhang zur Ausfüllung der DGUV Vorschrift für den Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel unter anderem auf die Norm DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“. Sie aktuelle Fassung ist die DIN VDE 0105-100:2015-10.

Welche Pflichten zum Beispiel aus dieser VDE-Norm erwachsen und woran Sie ggf. denken sollten, skizziert in groben Zügen dieser Beitrag.

Definition des Begriffs „Betreiberpflicht“

Der Begriff „Betreiberpflicht“ bezieht sich in diesem Beitrag auf die DIN VDE 0105-100, die bestimmte Rollen in der Wahrnehmung der Verantwortung für eine elektrische Anlage festlegt. Diese Rolle kann Anlagenbetreiber, der Anlagenverantwortliche, der Arbeitsverantwortliche oder auch Elektrofachkraft (nicht: verantwortliche Elektrofachkraft) lauten. Die Pflichten für jede Rolle sind in der VDE 0105 -100 geregelt.

Danach ist der Betreiber für die Sicherheit der elektrischen Anlage 7 Tage / 24 Stunden verantwortlich. Der Betreiber ist auch dafür verantwortlich, dass die anderen Rollen, die die DIN VDE 0105-100 benennt, organisiert sind. Das umfasst neben der Auswahl der Personen, Übertragung von Pflichten auch die regelmäßige Kontrolle. Werden die Pflichten auf Dritte übertragen, so darf hier keine wiederkehrende Überprüfung unterbleiben.

Unversehens sieht man sich bei Nichterfüllung plötzlich dem Vorwurf eines Organisationsverschuldens konfrontiert.

Ursachen

Es gibt verschiedene Ursachen, warum Betreiber ihren Pflichten nicht nachkommen.

Zum einen vernachlässigen sie die Erfüllung der Betreiberpflichten, weil sie mit den Themen überfordert sind oder auch weil ihnen die notwendigen Ressourcen fehlen, sei es Wissen, Können oder fehlende finanzielle Mittel.

Zum anderen können sie die Pflichten auch bewusst vernachlässigen, weil sie die Auffassung vertreten, dass Ihnen nichts passieren werde und der Kelch an ihnen wahrscheinlich vorübergehe. Sie kennen das aus dem frühkindlichen Stadium: Wenn ich die Augen zumache, sieht mich keiner. So wissen viele Unternehmer nicht, dass sie auch die Festlegungen der Norm VDE 0105–100 umsetzen müssen.

Fragen Sie beispielsweise mal ein Vorstandsmitglied einer Sparkasse oder Versicherung, ob er diese Compliance-Aufgabe organisiert hat. Ich bin mir sicher, dass er Sie nur irritiert anlächelt.

Folgen der Vernachlässigung der Betreiberpflichten

Wenn Betreiber ihren Pflichten nicht nachkommen, können erhebliche rechtliche Konsequenzen auf diesen zukommen. Diese Konsequenzen können je nach Schwere der Pflichtverletzung und den Umständen des Einzelfalls unterschiedlich ausfallen. In schwerwiegenderen Fällen können Betreiber sogar strafrechtlich belangt werden.

Maßnahmen

Unternehmer müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein, ihre Pflichten – auch die der Norm DIN VDE 0105-100 – zu erfüllen.

Dazu gehört es beispielsweise, zunächst sicherzustellen, dass die Inhalte der Norm bekannt sind und Pflichten übertragen werden.

Im Rahmen des regelmäßigen Audits sind diese Regelungen und die Umsetzung regelmäßig zu überprüfen. Durch ein Audit können mögliche Probleme identifiziert und beseitigt werden, bevor sie zu größeren Schwierigkeiten führen. Die Personen, die die Rollen und die damit verbundene Verantwortung wahrnehmen, sind wiederholend zu schulen.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Ihre Betreiberpflichten nach VDE vernachlässigen, sollten Sie sich fragen, ob Sie in den vergangenen Monaten unter anderem die folgenden Dinge getan haben:

  • Haben Sie den Anwendungsbereich ermittelt / aktualisiert?
  • Können Sie jederzeit 7 Tage / 24 Stunden einen sicheren Betrieb garantieren? Entspricht der Zustand jeder Anlage den Vorgaben?
  • Steht Ihre Organisation; wissen Sie, wer Anlagenbetreiber, wer Anlagenverantwortlicher usw. ist?
  • Ist die Kommunikation gewährleistet?
  • Haben Sie die von Ihnen anhand einer Bewertung festgelegten Prüfungen fristgerecht eingehalten (Erstprüfungen / Wiederholungsprüfungen)?
  • Haben Sie Fehlermeldungen und Warnhinweise befolgt?
  • Sind für alle Personen, die entsprechenden Werkzeuge, Ausrüstungen, Schutz- und Hilfsmittel verfügbar?
  • Sind alle Personen geschult und unterweisen?

Fazit

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie alle gesetzlichen Anforderungen einhalten. Dies schützt das Unternehmen vor Strafen und anderen Konsequenzen, die aus der Nichteinhaltung der Vorschriften resultieren können.

Die Einhaltung der DGUV Vorschrift in Verbindung mit der DIN VDE 0105-100 ist Compliance-Pflicht.

Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen gute Erkenntnisse und verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

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